11-26-2009, 08:43 AM
Nur wenn dem Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen wird erhält er aufschiebende Wirkung.
Also schön widersprechen und sich am 31.12. für Forderungen aus 2006 die Hände reiben. Aber die Einrede wegen Verjährung nicht vergessen, sonst können die weiter mahnen bis zum St.Nimmerleinstag.
Grüsse Klaus
Also schön widersprechen und sich am 31.12. für Forderungen aus 2006 die Hände reiben. Aber die Einrede wegen Verjährung nicht vergessen, sonst können die weiter mahnen bis zum St.Nimmerleinstag.
Grüsse Klaus
