09-26-2009, 08:37 AM
Hi Syrincs
Ich sehe nach, wann ich die letzte Zahlung geleistet habe, rechne drei Jahre drauf und dann zum 31.12. Wenn ich das richtig im BGB verstanden habe tritt dann die Verjährung ein. (§212 BGB Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner z.B. Abschlagszahlungen geleistet hat. )
(Absatz gelöscht da was überlesen)
Habe mir mal Deine Postings in einem anderen Thread durchgelesen. Danach hast Du bis März 2008 gezahlt. das heisst am 31.12.2008 beginnt die Verjährungsfrist und endet am 31.12.2011
Grüsse Klaus
Ich sehe nach, wann ich die letzte Zahlung geleistet habe, rechne drei Jahre drauf und dann zum 31.12. Wenn ich das richtig im BGB verstanden habe tritt dann die Verjährung ein. (§212 BGB Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner z.B. Abschlagszahlungen geleistet hat. )
(Absatz gelöscht da was überlesen)
Habe mir mal Deine Postings in einem anderen Thread durchgelesen. Danach hast Du bis März 2008 gezahlt. das heisst am 31.12.2008 beginnt die Verjährungsfrist und endet am 31.12.2011
Grüsse Klaus
