09-25-2009, 12:13 PM
Hy Syrincs,
Da die Forderung von 2004 ist würde ich denen einen netten Brief schreiben mit dem Inhalt:
Da die Forderung verjährt ist teile ich Ihnen mit, dass ich auf diese Forderung keine weitere Zahlungen leisten werde. Bitte unterlassen Sie jede weitere nutzlose Mahnung und löschen Sie meine Daten. Einer Datenweitergabe widerspreche ich ausdrücklich.
Mein Gläubiger kann solange fordern, bis ich nach § 214 BGB die Einrede der Verjährung gemacht habe. Danach kann er auch die Forderung gegen mich nicht mehr vor Gericht geltend machen. Dementsprechend hat El-Inkie mit der Aussage recht, dass sie fordern können bis zum Skt-Nimmerleinstag. Da es wenigen bekannt sein dürfte, dass man die Verjährung gegenüber dem Gläubiger geltend machen muss.
Wie immer per Einschreiben mit Rückschein und Kopie für mich.
Da die Forderung von 2004 ist würde ich denen einen netten Brief schreiben mit dem Inhalt:
Da die Forderung verjährt ist teile ich Ihnen mit, dass ich auf diese Forderung keine weitere Zahlungen leisten werde. Bitte unterlassen Sie jede weitere nutzlose Mahnung und löschen Sie meine Daten. Einer Datenweitergabe widerspreche ich ausdrücklich.
Mein Gläubiger kann solange fordern, bis ich nach § 214 BGB die Einrede der Verjährung gemacht habe. Danach kann er auch die Forderung gegen mich nicht mehr vor Gericht geltend machen. Dementsprechend hat El-Inkie mit der Aussage recht, dass sie fordern können bis zum Skt-Nimmerleinstag. Da es wenigen bekannt sein dürfte, dass man die Verjährung gegenüber dem Gläubiger geltend machen muss.
Wie immer per Einschreiben mit Rückschein und Kopie für mich.
