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Standard-Antwortbrief Inkasso
#4
Der Gläubiger ist, laut Gesetz und ´richterlichen Entscheidungen, verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Ausserdem ist es ihm zuzumuten die Mahnungen selbst zu verfassen. Da ich bisher keine Mahnungen vom Gläubiger erhalten habe, kann ich davon ausgehen, dass eine Forderung nicht besteht. Ich würde daher dem Inkasso mitteilen, dass ich der Forderung in voller Höhe widerspreche und insbesondere die Inkassogebühr nicht bezahlen werde.

Ggf. würde ich mich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit der Telekommunikation auskennt.

Es ist eine beliebte Masche Kündigungen einfach zu ignorieren und den "Vertrag" weiter laufen zu lassen.

Grüsse Klaus
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Standard-Antwortbrief Inkasso - von Rechti - 10-06-2007, 11:50 PM
RE: Standard-Antwortbrief Inkasso - von Krennz - 02-09-2008, 08:13 PM
RE: Standard-Antwortbrief Inkasso - von Natalie - 08-28-2009, 10:34 AM
RE: Standard-Antwortbrief Inkasso - von Krennz - 08-28-2009, 11:07 AM

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