08-12-2009, 03:15 PM
Habe mich noch etwas gekümmert.
Ich kann den "Mietvertrag" mit sofortiger Wirkung kündigen und einen Retourenschein für den alten Compi anfordern. Verfahren dann wie oben.
Grüsse Klaus
Ich kann den "Mietvertrag" mit sofortiger Wirkung kündigen und einen Retourenschein für den alten Compi anfordern. Verfahren dann wie oben.
Grüsse Klaus
