04-04-2007, 05:42 PM
Okay Okay, ich hab nicht geschrieben "musst Du denen vorher mitteilen und denen ne FRist zur Instandsetzung geben."
Nur wie willst Du denen das Mitteilen, wenn Du nur ne Rufnummer von nem Callcenter hast und keiner geht ran? Wenn Du Mail auf Mail an IBEXnet schickst und bekommst keine Antwort, weil da niemand mehr ist, der antworten könnte und Du nciht weisst, dass jetzt die elAG Dein "Partner" ist, die sowieso kein Interesse an funktionierenden Maschinen, sondern nur an Deiner Kohle hat.
Meistens bekommt man bei sowas ein Versäumnisurteil wegen versäumter Vertragserfüllung des Vermieters/Leasinggebers.
Hab mich mit nem Mitarbeiter unserer Rechtsabteilung über unsere Sache bei nem Meeting unterhalten. Is jetzt 6 Tage her.
Der hatte als Referendar folgenden FAll:
Kunde least Computeranlage bei einer Firma für Büromaschinen. (nicht IBEX oder elAG) Maschine geht trotz ordnungsgemässer Wartung kaputt.
Die Sache wird sofort telefonisch und schriftlich gemeldet. Nichts passiert.
Meldung per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung (7 Tage) Nichts.
Nochmal Fristsetzung per EmR mit Androhung Rateneinstellung. Nichts.
(Firma kauft sich neuen Computer, da dringend benötigt.)
Stellt Zahlungen ein.
1 Monat später kommt Mahnung.
Kunde schilder nochmal Sachlage.
Keine Reaktion.
Antrag auf Mahnbescheid kommt 14 Tage später.
Voller Widerspruch.
Gerichtsverhandlung.
Und dann kam der Retourenschein für den Leasinggeber.
Da er versäumt habe seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sei der gesammte Vertrag hinfällig.
Ausserdem musste der Leasinggeber seinem Kunden den Mehraufwand für den Kauf des Ersatzcomputers zu einem Drittel und die nachgewiesenen Verluste in voller Höhe ersetzen.
Zwei Monate später war der Leasinggeber konkurs.
Soweit mein Kollege. Irgendwelche Parallelen?
Grüsse
Klaus
Nur wie willst Du denen das Mitteilen, wenn Du nur ne Rufnummer von nem Callcenter hast und keiner geht ran? Wenn Du Mail auf Mail an IBEXnet schickst und bekommst keine Antwort, weil da niemand mehr ist, der antworten könnte und Du nciht weisst, dass jetzt die elAG Dein "Partner" ist, die sowieso kein Interesse an funktionierenden Maschinen, sondern nur an Deiner Kohle hat.
Meistens bekommt man bei sowas ein Versäumnisurteil wegen versäumter Vertragserfüllung des Vermieters/Leasinggebers.
Hab mich mit nem Mitarbeiter unserer Rechtsabteilung über unsere Sache bei nem Meeting unterhalten. Is jetzt 6 Tage her.
Der hatte als Referendar folgenden FAll:
Kunde least Computeranlage bei einer Firma für Büromaschinen. (nicht IBEX oder elAG) Maschine geht trotz ordnungsgemässer Wartung kaputt.
Die Sache wird sofort telefonisch und schriftlich gemeldet. Nichts passiert.
Meldung per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung (7 Tage) Nichts.
Nochmal Fristsetzung per EmR mit Androhung Rateneinstellung. Nichts.
(Firma kauft sich neuen Computer, da dringend benötigt.)
Stellt Zahlungen ein.
1 Monat später kommt Mahnung.
Kunde schilder nochmal Sachlage.
Keine Reaktion.
Antrag auf Mahnbescheid kommt 14 Tage später.
Voller Widerspruch.
Gerichtsverhandlung.
Und dann kam der Retourenschein für den Leasinggeber.
Da er versäumt habe seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sei der gesammte Vertrag hinfällig.
Ausserdem musste der Leasinggeber seinem Kunden den Mehraufwand für den Kauf des Ersatzcomputers zu einem Drittel und die nachgewiesenen Verluste in voller Höhe ersetzen.
Zwei Monate später war der Leasinggeber konkurs.
Soweit mein Kollege. Irgendwelche Parallelen?
Grüsse
Klaus
