04-03-2007, 04:21 PM
@ Boing
siehe § 320 BGB
AGB siehe § 305 §312 e (2) 2
interessant ist auch § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäss erbrachter Leistung :lol: und § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht. (instandhaltung der Mietsache)
Willstz Du noch n paar §§
z.B. § 409 Abtretungsanzeige.
Zitat 2Der Anzeige steht es gleich wenn der Gläubiger (Ibexnet) eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser (el AG ) sie dem Sc huldner (uns) vorlegt.
§ 410 Danach sind wir nur dann zur Zahlung an elAG verpflichtet, wenn die uns die ausgestellte Urkunde vorlegen :lol:
Grüsse
Klaus
siehe § 320 BGB
AGB siehe § 305 §312 e (2) 2
interessant ist auch § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäss erbrachter Leistung :lol: und § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht. (instandhaltung der Mietsache)
Willstz Du noch n paar §§
z.B. § 409 Abtretungsanzeige.
Zitat 2Der Anzeige steht es gleich wenn der Gläubiger (Ibexnet) eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser (el AG ) sie dem Sc huldner (uns) vorlegt.
§ 410 Danach sind wir nur dann zur Zahlung an elAG verpflichtet, wenn die uns die ausgestellte Urkunde vorlegen :lol:
Grüsse
Klaus
