04-02-2007, 05:16 PM
Hallo Jo, erst mal willkommen.
Hast Du wirklich nen Wahnbescheid von denen bekommen oder drohen die nur mit.
Du sagst, wenn ich das richtig verstanden habe, Du habest eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. In dieser Sache, oder in einer anderen Sache?
2001 war IBEX und IBEXnet noch voll auf dem Markt. Erst im Juni 2004 ist IBEX AG Konkurs gegangen. Vorher wurde IBEXnet an elektroLEASING angeblich verkauft. Dieser Verkauf (Forderungsverkauf) wurde den IBEXnet-Usern nie mitgeteilt. Eine entsprechende Mitteilung, die nach BGB, wenn ich das richtig gelesen habe, Vorschrift ist, wurde weder von IBEXnet AG noch von elektroLEASING AG verschickt. Ausserdem ist die Firmierung auf den Wahnschreiben irreführend, also untersagt. Denn nicht die IBEX AG darf mahnen, sondern nur die IBEXnet AG´. Man merke sich den feinen Unterschied. Bzw. die elektroLEASING im Namen der IBEXnet AG.
Alle Urteile und Forderungseinzüge im Namen der IBEX AG müssen dem Konkursverwalter RA Müller in Augsburg gemeldet werden. Nur er darf für die IBEX AG Mahnungen verfassen und durchziehen. Auskunft eines RA.
Die el-Konsorten haben im Endeffekt bisher nur heisse Luft produziert. Dieser Irrtum kann aber nicht dadurch geheilt werden, dass nun auf einmal Mahnungen mit den alten Beträgen im Namen der IBEXnet AG erfolgen. Vielmehr muss der Forderungsgläubiger erst einmal nachweisen, dass er der Rechteinhaber ist. Dann muss er in seinem Namen die Forderungen Formulieren und mitteilen und darf dann das Mahnverfahren in Gang setzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Forderung als Solche zweifelhaft und evtl bei vielen von uns schon verjährt ist. Einige von uns haben auch noch ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen, defekter Geräte etc.
Ist nicht ganz so einfach wie sich die El´s das machen wollten um an das Geld ehrlicher Bürger zu kommen.
Grüsse
Klaus
Hast Du wirklich nen Wahnbescheid von denen bekommen oder drohen die nur mit.
Du sagst, wenn ich das richtig verstanden habe, Du habest eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. In dieser Sache, oder in einer anderen Sache?
2001 war IBEX und IBEXnet noch voll auf dem Markt. Erst im Juni 2004 ist IBEX AG Konkurs gegangen. Vorher wurde IBEXnet an elektroLEASING angeblich verkauft. Dieser Verkauf (Forderungsverkauf) wurde den IBEXnet-Usern nie mitgeteilt. Eine entsprechende Mitteilung, die nach BGB, wenn ich das richtig gelesen habe, Vorschrift ist, wurde weder von IBEXnet AG noch von elektroLEASING AG verschickt. Ausserdem ist die Firmierung auf den Wahnschreiben irreführend, also untersagt. Denn nicht die IBEX AG darf mahnen, sondern nur die IBEXnet AG´. Man merke sich den feinen Unterschied. Bzw. die elektroLEASING im Namen der IBEXnet AG.
Alle Urteile und Forderungseinzüge im Namen der IBEX AG müssen dem Konkursverwalter RA Müller in Augsburg gemeldet werden. Nur er darf für die IBEX AG Mahnungen verfassen und durchziehen. Auskunft eines RA.
Die el-Konsorten haben im Endeffekt bisher nur heisse Luft produziert. Dieser Irrtum kann aber nicht dadurch geheilt werden, dass nun auf einmal Mahnungen mit den alten Beträgen im Namen der IBEXnet AG erfolgen. Vielmehr muss der Forderungsgläubiger erst einmal nachweisen, dass er der Rechteinhaber ist. Dann muss er in seinem Namen die Forderungen Formulieren und mitteilen und darf dann das Mahnverfahren in Gang setzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Forderung als Solche zweifelhaft und evtl bei vielen von uns schon verjährt ist. Einige von uns haben auch noch ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen, defekter Geräte etc.
Ist nicht ganz so einfach wie sich die El´s das machen wollten um an das Geld ehrlicher Bürger zu kommen.
Grüsse
Klaus
