03-31-2007, 08:08 PM
Hallo Morpheus,
ich hatte ja weiter oben schon mal einige Punkte genannt, die die Forderungen von Denen ad adsurdum führen. Meine Frage, ob die Maschine noch funktioniert geht dahin das Uteil des LG Hannover zu relativieren. Wenn die Kiste genutzt wird steht dem Vermieter nach diesem Urteil ein Entgeld zu. Sobald die Kiste den Geist aufgibt entfällt jede Verpflichtung zur Leistung der Leasingraten ( siehe BGB)
@ wurbo siehe oben.
ich hatte ja weiter oben schon mal einige Punkte genannt, die die Forderungen von Denen ad adsurdum führen. Meine Frage, ob die Maschine noch funktioniert geht dahin das Uteil des LG Hannover zu relativieren. Wenn die Kiste genutzt wird steht dem Vermieter nach diesem Urteil ein Entgeld zu. Sobald die Kiste den Geist aufgibt entfällt jede Verpflichtung zur Leistung der Leasingraten ( siehe BGB)
@ wurbo siehe oben.
