07-25-2020, 12:30 PM
derwahreklopp, post: 30242, member: 20864 schrieb:Danke empty2 ! Halte uns auf dem laufenden.Hallo [USER=20864]@derwahreklopp[/USER] ,
Gruss, derwahreklopp
nach fast 9 Monaten gibt es ein Update zu meinem Fall (Ich musst einen neuen Account anlegen, da die Zugangsdaten zum alten Dank Abschaltung der Mailadresse nicht mehr gültig waren).
Ich bekam erneut eine Mail von Lentze und Stopper, die dieses mal den folgenden Text beinhaltete:
Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine substantiierte Reaktion erhalten haben, die geeignet wäre, die vorliegende Angelegenheit einer außergerichtlichen Einigung oder Erledigung zugänglich zu machen. Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum XX.XX.XXXX. Die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung nachzukommen.
Danach folgen die Forderung nach immer noch 250€ und der Abgabe der UE.
Danach nun folgender, "neuer" Text:
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Angelegenheit keinesfalls in Vergessenheit gerät. Zwar ist unsere Mandantin in jedem Fall bestrebt, eine gütliche und faire Einigung und damit den Abschluss der Sache zu erzielen. Eine fortwährende Weigerungshaltung wird jedoch bei der Beurteilung der Angelegenheit im Rahmen einer gerichtlichen Durchsetzung der o.g. Forderungen regelmäßig negativ bewertet werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen, respektive das finale Gesprächsangebot in dieser Sache anzunehmen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre, zu vermeiden. In vielen Fällen lassen sich mögliche Rückfragen und Einwendungen telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Auch für den Fall, dass es Ihnen aufgrund der aktuellen besonderen gesamtgesellschaftlichen Situation nicht möglich sein sollte, die oben genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu wahren, bitten wir Sie zum Zwecke einer Fristverlängerung oder einer anderweitigen Vereinbarung dringend um eine unverzügliche Rückmeldung per E-Mail oder Telefon. Sollten Sie jedenfalls die o.g. Fristen erneut "tatenlos" verstreichen lassen, müssen wir zusammen mit unserer Mandantin davon ausgehen, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht. Wir werden mit unserer Mandantin daraufhin eruieren müssen, ob zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche möglicherweise gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten sind.
@all. jemand auch schon so weit gekommen? Was habt ihr unternommen?
[USER=20993]@Joker[/USER] [USER=20898]@ConniLoh[/USER] auch gerne antworten, ihr wart ja zuletzt auch hier aktiv.
LG

