01-23-2009, 04:30 PM
syrincs01 schrieb:Sehr geehrter Herr...
wir haben Sie bereits mehrmals angemahnt und zur Zahlung der Forderung Ihrer Gläubigerin aufgefodert.
Da wir bis huete keine Zahlungseingang verbuchen konnten, erhalten SIe eine
LETZTE VORGERICHTLICHE MAHNUNG
Sie schulden den Zahlbetrag in Höhe von xxxx,xx Euro, zzgl. der bis zur Tilgung der Forderung anfallende Zinsen und KOntoführungsgebühren.Wir fordern Sie den auf, den Betrag bis spätestens zum xx.xx.xxxx unter Angabe des Aktenzeichens auf unser unter angebegenes Konot zu überweisen.
Sollte die Zahlung nicht fristgercht erfolgen, wird Ihre Gläubigerin das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten lassen. Dadurch entstehen weitere Kosten, die Sie zu tragen haben.
genau den gleichen wisch habe ich auch vor 2-3 tagen bekommen. was ganz besonders lustig ist, da ich das prozedere mit dem gerichtlichen mahnverfahren, widerspruch und anschliessenden anwaltsschreiben etc.pp. schon hinter mir habe. ich glaube kaum, daß ich mir gedanken wegen eines 2.! mahnverfahrens machen muss. das ist so lächerlich...! langsam überlege ich, ob ich nicht mal eine gegenklage wegen belästigung starten soll... :evil:
habe im moment ganz viele nette titulierungen für den ka**verein im kopf. so langsam gehen die mir echt voll auf den sender. wie lange soll das denn noch gehen? muss ich wirklich erst was gerichtliches erwirken, damit ich in ruhe gelassen werde? geht ja nun schon jahrelang, diese einseitig armselige spielchen. ich hab auch schon überlegt, da mal anzurufen, aber wenn ich dann erstmal in fahrt bin... keine ahnung ob ich dann noch die nötige contenance bewahren kann, da nicht irgendeine sachbearbeiterin wüst zu beschimpfen.
ich fass es nicht...
gruß
p.

