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Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)
Wenn die Karten Viagogo angeboten wurden, dann scheint es als sicher anzunehmen sein, dass Viagogo die daten seiner Kunden nicht weiter gibt, denn der Anbieter würde ja seine Geschäfte schwächen.

In diesem Fall hat sich ein solches Schreiben in der Vergangenheit als Ende der Belästigung durch die Kanzlei herausgestellt:




Sehr geehrter Herr K.......,




grundsätzlich verstehe ich das Ansinnen ihrer Mandantin, ob deren Rechtsauffassung allerdings in der Instanz bestand haben wird, kann aus rechtsformalen Gründen bezweifelt werden.


Zum Sachverhalt:


Bitte seien sie so freundlich und teilen ihrer Mandantin mit, dass deren Ansinnen aus formalen Gründen zurückgewiesen werden muss. Das Ansinnen ist an den falschen Adressaten gerichtet, denn Unterzeichner hat weder irgendwelche Eintrittskarten bei dem benannten oder anderen Portalen zum Verkauf feilgeboten, noch verkauft.


Somit sind ihre Schreiben, da adressatenfehlerhaft als obsolet anzusehen. Eine Frist ist somit nicht gegeben.


Bitte teilen sie weiterhin ihrer Mandantin mit, sollte ich weiterhin von dieser falsch verdächtigt werden, werde ich folgende Maßnahmen über eine Kanzlei in generieren (diese wären dann kostenpflichtig für ihre Mandantin, ggfs. auch für ihre Unternehmung):


- kostenpflichtige Gegenmahnung


- negative Feststellungsklage aufgrund unberechtigter Abmahnung




Ich bitte um verantwortliche Beachtung und weitere Veranlassung
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RE: Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread) - von AEW - 05-29-2019, 04:25 PM

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