02-19-2019, 10:58 AM
Robben12011980, post: 24521, member: 20870 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe die erste Runde ausgesetzt. Nun kam per Mail das "1. Erinnerungsschreiben":
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben mit dem Aktenzeichen
xx/xx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne
dass wir eine Reaktion erhalten haben. Auf das oben bezeichnete Schreiben nehmen wir
vollumfänglich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum..................
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung
nachzukommen.
Sollten Sie die o.g. Fristen erneut verstreichen lassen, geht unsere Mandantin davon aus, dass
Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht. Wir werden unserer Mandantin
daraufhin empfehlen müssen, zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte
gegen Sie einzuleiten.
Also die Runde auch aussitzen [USER=20864]@derwahreklopp[/USER] ?
Das geht halt echt an die Substanz geistlich
Vielen Dank und Gruß
Einfach abwarten. Dann können noch diverse Schreiben kommen wie "Letzte Gelegenheit", "Wir werden demnächst klagen", "Klageschrift in Vorbereitung" usw usw
Grundsätzlich bis zum "Gerichtlichen Mahnbescheid" ist das alles sowieso nur Papier.
Nochmal - Du hast nichts illegales getan! Und auch nach dem Mahnbescheid ist noch viel Arbeit für den Anwalt. Er muss ja eine Klage vorbereiten und einreichen und warten usw usw.
Wie gesagt - selbst einen Tag vor einem Greichtstermin kann man sagen "OK - dann zahle ich halt". Soweit kommen aber 95% der Abmahnungen ger nicht erst.Und bei Gericht würde ich auf das BGH Urteil verweisen und dass Du eine private Person bist.
Gruss, derwahrekloppp

