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Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)
Robben12011980, post: 24493, member: 20870 schrieb:Hallo zusammen,

ich habe nun auch meine Abmahnung erhalten bzgl. Kartenverkauf bei ebay.

Folgendes wird mir vorgeworfen:
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
  • Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.
4 Tickets gegen Benfica Ende 2018, zu einem leicht erhöhten Preis muss ich einräumen.
Gefordert werden auch wieder die 250 EUR und das Unterzeichnen der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".

Wurde das Abmahnschreiben kürzlich modifiziert? Die Kanzlei weißt darin explizit darauf hin, dass die Einschränkung des privaten Weiterverkaufs rechtens sei - und gibt genau das hier bereits genannte AZ I ZR 74/96 vom 11.09.2008 an!

"Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter
Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu
werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,
„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet
. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu höheren Kaufpreis als den Original-Ticketpreis,
angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn
es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."

Ist dieser Passus schon immer in den Schreiben drin?


Hat sich also am Vorgehen etwas geändert? Falls nicht, würde auch ich entsprechend reagieren - also nicht reagieren Smile Da ich aber das Logo genutzt habe, muss ich zumindest die UE-mod schicken, oder?

Danke für eure Hilfe


Danke für Deine Informationen.

Das mit dem Passus "Um regelmäßig auftretende Rückfragen ... blabla" ist in der Tat neu. Man hat also dazu gelernt. Aber die Argumentation ist eine Frechheit. Alle Interessen wie Sicherheit, Schwarzmarkt etc. hat der Bundesgerichtshof EBEN NICHT als zulässig für eine Abmahnung bzw. Verweigerung bei Privatkäufen bzw. -verkäufen gewertet. Da drehen die einfach mal das Ganze um. Aber wer liest schon den Text.

Ich würde nicht reagieren.

Bei ALLEN Abmahnungen gilt erst mal den offiziellen Mahnbescheid von einem Gericht abzuwarten - bis dahin bluffen die Abmahner nur mit Droh-Schreiben. In 99% kommt so etwas nicht. Schon gar nicht bei dem kleinen Streitwert.

Auch zu dem Logo wäre ich passiv. Die Karte kommt mit dem Logo des FC Bayern, von daher kann man bei dem Weiterverkauf nicht verlangen auf einmal das Logo auszublenden. Es ist ja wie immer bei Markenware ein Qualitätsmerkmal und von FC Bayern gewollt. Und Stadionpläne sind Teil der Veranstaltung die man verkauft hat. Das lass mal den Richter hören wenn der Anwalt vom FCB da versucht etwas zu ergattern. Es wäre nur dann ein Verstoss, wenn eben NICHT Original Waren bzw. Dienstleistungen mit einem Logo "geadelt" werden.

Die UE würde ich erst bei Gericht unterschreiben, wenn überhaupt.
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RE: Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread) - von derwahreklopp - 01-15-2019, 03:24 PM

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