01-11-2019, 01:44 PM
Hallo zusammen,
ich habe nun auch meine Abmahnung erhalten bzgl. Kartenverkauf bei ebay.
Folgendes wird mir vorgeworfen:
Gefordert werden auch wieder die 250 EUR und das Unterzeichnen der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".
Wurde das Abmahnschreiben kürzlich modifiziert? Die Kanzlei weißt darin explizit darauf hin, dass die Einschränkung des privaten Weiterverkaufs rechtens sei - und gibt genau das hier bereits genannte AZ I ZR 74/96 vom 11.09.2008 an!
"Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter
Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu
werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,
„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu höheren Kaufpreis als den Original-Ticketpreis,
angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn
es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."
Ist dieser Passus schon immer in den Schreiben drin?
Hat sich also am Vorgehen etwas geändert? Falls nicht, würde auch ich entsprechend reagieren - also nicht reagieren
Da ich aber das Logo genutzt habe, muss ich zumindest die UE-mod schicken, oder?
Danke für eure Hilfe
ich habe nun auch meine Abmahnung erhalten bzgl. Kartenverkauf bei ebay.
Folgendes wird mir vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.
Gefordert werden auch wieder die 250 EUR und das Unterzeichnen der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".
Wurde das Abmahnschreiben kürzlich modifiziert? Die Kanzlei weißt darin explizit darauf hin, dass die Einschränkung des privaten Weiterverkaufs rechtens sei - und gibt genau das hier bereits genannte AZ I ZR 74/96 vom 11.09.2008 an!
"Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter
Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu
werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,
„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu höheren Kaufpreis als den Original-Ticketpreis,
angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn
es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."
Ist dieser Passus schon immer in den Schreiben drin?
Hat sich also am Vorgehen etwas geändert? Falls nicht, würde auch ich entsprechend reagieren - also nicht reagieren
Da ich aber das Logo genutzt habe, muss ich zumindest die UE-mod schicken, oder?Danke für eure Hilfe

