12-27-2018, 10:05 AM
Zum Thema "Nicht autorisierte Benutzung des Logos" :
FC Bayern setzt auf dem Original Ticket sein Logo bewusst drauf. Von daher ist die Abbildung des Logos von FC Bayern gewollt, es wird ja ein Original Ticket verkauft und nicht ein Plagiat. Wenn man z.B. ein Original Adidas Shirt verkauft so ist auch hier das Logo Bestandteil der Ware. Das Stadionbild ist dem entsprechend Teil des Originals, der Verein hat ja das Logo an sich an das Ticket verknüpft. Wenn also der Verkauf gem.BGH Urteil rechtens ist dann ist die Benutzung des Logos Teil das Ganzen.
Ich würde also auch eine UE (Unterlassungserklärung) bezogen auf das Markenrecht nicht unterschreiben. Bzw. mal den möglichen Richter abwarten wie der denn das Ganze sieht.
FC Bayern setzt auf dem Original Ticket sein Logo bewusst drauf. Von daher ist die Abbildung des Logos von FC Bayern gewollt, es wird ja ein Original Ticket verkauft und nicht ein Plagiat. Wenn man z.B. ein Original Adidas Shirt verkauft so ist auch hier das Logo Bestandteil der Ware. Das Stadionbild ist dem entsprechend Teil des Originals, der Verein hat ja das Logo an sich an das Ticket verknüpft. Wenn also der Verkauf gem.BGH Urteil rechtens ist dann ist die Benutzung des Logos Teil das Ganzen.
Ich würde also auch eine UE (Unterlassungserklärung) bezogen auf das Markenrecht nicht unterschreiben. Bzw. mal den möglichen Richter abwarten wie der denn das Ganze sieht.
