12-22-2018, 11:32 AM
Hallo flinkerer, das sind ja gleich einige Themenfelder.
Zunächst einmal ist der Verkauf eines Tickets völlig legal, das weiß auch Bayern, aber das juckt die nicht. Das Deinem Kunden der Zutritt verweigert wurde ist eine klare Ablehnung einer bezahlten Leistung. Dafür würde ich alleine schon Bayern auffordern das Geld zurückzuerstatten. Das Ticket war nicht "invalid". Aber Bayern argumentiert mit seinen ATGB und vor allem mit seinem Stadion Hausrecht, welches sie "vornehm" Besuchsrecht nennen. Ich bin mir sicher das man im Falle einer Klage gegen Bayern durchaus gewinnen würde - entweder Leistung gewähren oder Geld zurück. Denn das muss Bayern akzeptieren - wenn die Leistung verweigert wurde steht denen nicht automatisch trotzdem das Geld zu. Denn dass man verhindert sein kann und dann das Ticket weitergeben darf schließt der FCB ja nicht aus da sie ja selber keine Rücknahme anbieten:
"7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig."
Nun schließt aber Bayern den Verkauf über iBääh einfach mal aus und verweist auf seinen Paragraphen 9.2.d:
"d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung."
Ob eine Sperre des Verkaufs von reinen Privatpersonen über ibääh oder andere verboten werden darf ist wäre mal ein Fall für eine Musterklage. Wir denken darüber nach.
Das mit den 2-3 Emails ist verdächtig, ich habe noch nie solche E-Mails nach Kauf eines Tickets bekommen. Bist Du Mitglied im Verein ?
Wegen dem Ticket "Z" würde ich auf jeden Fall tickets@fcb.de anschreiben und eine Umschreibung auf einen neuen Kunden fordern. Privater Verkauf an sich ist ja nicht verboten. Wenn die das ablehnen dann Rückgabe des Geldes fordern. Wenn die das auch ablehnen fordere zumindest dass Du Dein Recht auf Besuch des Spiel "Z" zugesichert bekommst - das wäre ja die Original Vertrags Situation und völlig ok. Und mit dem Anwalt drohen wenn die noch nicht einmal zu der eigentlichen Vertrags Situation stehen. Du kannst ja noch sagen Du hast ja im Vorwege(!) die Vorwürfe aus dem Weg geräumt und den ursprünglichen rechtmäßigen Zustand hergestellt.. Worst Case können die dann beim Betreten des Stadions eine Personalausweis Kontrolle anfordern, davon würde ich mal ausgehen.
Leider nicht viel mehr - FCB sitzt auf dem Ross "Dann klag doch ...".
Zu dem Abmahner "Letzter.Stopper" : Nichts machen ! Den hat FCB beauftragt, nicht Du. Der Weiterverkauf war im Sinne der deutschen Gesetzgebung völlig legal. Auch keine Unterlassungserklärung (UE) unterschreiben. Die haben Dich ja eh gesperrt, damit ein legaler Erwerb und anschließend erneuter Verstoß ausgeschlossen. Wegen 250 Euro kommt kein Richter hinter dem Ofen hervor. Prozess technisch müssten die auch vorher einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken - bis dahin ist alles erst mal Bluff. Selbst auf dem Weg ins Gericht könntest Du noch a) einen Anwalt nehmen und/oder b) doch noch 250 Euro plus RA Gebühren zahlen. Wird jeder Richter sofort akzeptieren.
Zunächst einmal ist der Verkauf eines Tickets völlig legal, das weiß auch Bayern, aber das juckt die nicht. Das Deinem Kunden der Zutritt verweigert wurde ist eine klare Ablehnung einer bezahlten Leistung. Dafür würde ich alleine schon Bayern auffordern das Geld zurückzuerstatten. Das Ticket war nicht "invalid". Aber Bayern argumentiert mit seinen ATGB und vor allem mit seinem Stadion Hausrecht, welches sie "vornehm" Besuchsrecht nennen. Ich bin mir sicher das man im Falle einer Klage gegen Bayern durchaus gewinnen würde - entweder Leistung gewähren oder Geld zurück. Denn das muss Bayern akzeptieren - wenn die Leistung verweigert wurde steht denen nicht automatisch trotzdem das Geld zu. Denn dass man verhindert sein kann und dann das Ticket weitergeben darf schließt der FCB ja nicht aus da sie ja selber keine Rücknahme anbieten:
"7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig."
Nun schließt aber Bayern den Verkauf über iBääh einfach mal aus und verweist auf seinen Paragraphen 9.2.d:
"d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung."
Ob eine Sperre des Verkaufs von reinen Privatpersonen über ibääh oder andere verboten werden darf ist wäre mal ein Fall für eine Musterklage. Wir denken darüber nach.
Das mit den 2-3 Emails ist verdächtig, ich habe noch nie solche E-Mails nach Kauf eines Tickets bekommen. Bist Du Mitglied im Verein ?
Wegen dem Ticket "Z" würde ich auf jeden Fall tickets@fcb.de anschreiben und eine Umschreibung auf einen neuen Kunden fordern. Privater Verkauf an sich ist ja nicht verboten. Wenn die das ablehnen dann Rückgabe des Geldes fordern. Wenn die das auch ablehnen fordere zumindest dass Du Dein Recht auf Besuch des Spiel "Z" zugesichert bekommst - das wäre ja die Original Vertrags Situation und völlig ok. Und mit dem Anwalt drohen wenn die noch nicht einmal zu der eigentlichen Vertrags Situation stehen. Du kannst ja noch sagen Du hast ja im Vorwege(!) die Vorwürfe aus dem Weg geräumt und den ursprünglichen rechtmäßigen Zustand hergestellt.. Worst Case können die dann beim Betreten des Stadions eine Personalausweis Kontrolle anfordern, davon würde ich mal ausgehen.
Leider nicht viel mehr - FCB sitzt auf dem Ross "Dann klag doch ...".
Zu dem Abmahner "Letzter.Stopper" : Nichts machen ! Den hat FCB beauftragt, nicht Du. Der Weiterverkauf war im Sinne der deutschen Gesetzgebung völlig legal. Auch keine Unterlassungserklärung (UE) unterschreiben. Die haben Dich ja eh gesperrt, damit ein legaler Erwerb und anschließend erneuter Verstoß ausgeschlossen. Wegen 250 Euro kommt kein Richter hinter dem Ofen hervor. Prozess technisch müssten die auch vorher einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken - bis dahin ist alles erst mal Bluff. Selbst auf dem Weg ins Gericht könntest Du noch a) einen Anwalt nehmen und/oder b) doch noch 250 Euro plus RA Gebühren zahlen. Wird jeder Richter sofort akzeptieren.
