12-20-2018, 11:55 AM
Hallo zusammen,
nach einigen Jahren Erfahrung mit Waldorf Frommer meine Kommentare zu dem Thema AbhmahnUnwesen im Bereich „Ticket Verkauf“.
Damit eines vorab klar ist: Solange Ihr Privatpersonen und keine gewerblichen Händler seid habt Ihr nichts Verwerfliches getan. Ihr habt ein offizielles Produkt entweder legal gekauft oder legal verkauft. Wie hoch der Preis dabei ist spielt keine Rolle.
Auch wenn die ATGB oder sonstige laute Presse Meldungen vom FCB oder anderen Vereinen das gerne total anders darstellen - dieser Vorgang an sich ist völlig ok. Das haben auch Gerichtsurteile bestätigt.
Ihr seid also die Opfer, die Abmahner sind die Gegner.
Es gibt eigentlich nur 2 Varianten: Schweigen oder Zahlen
1. Zum Schweigen:
Nicht antworten, auf gar nichts. Üblicherweise wird eine Unterlassungserklärung (UE) gefordert. Diese hat aber nicht die Unterlassung im Auge, zynisch gesehen ist diese sogar schlecht für das Geschäftsmodell der Abmahner ;-)
Sie soll vor allem taktisch dienen aus folgenden Gründen:
1. Prüfen der ladefähigen Adresse (Ohne Witz, die versenden ja auch ins Blaue)
2. Druck aufbauen – muss binnen weniger Tage erledigt sein sonst droht was Schlimmes
3. Quasi Schuldanerkenntnis – auch eine noch so sehr modifizierte UE ist ein Geständnis!
4. Kontakt ist hergestellt – jetzt wird in Ruhe das wichtigste geklärt: die Kohle!
Die Abmahner fügen sowieso immer viele Kontaktstellen bei (E-Mail, Telefon, Fax, etc) – Hauptsache man meldet sich („Ruf mich an!“). Sobald irgendeine Rückantwort kommt ist das Opfer an der Angel. Ohne jegliche Antwort stochert der Abmahner aber im Nebel. Sein Aufwand für Kommunikation wie IT, Drucken, Porto, Nachverfolgung, etc. erhöht sich deutlich, schlecht fürs Geschäft.
WICHTIG: Die UE ist vor allem bei einer Sperre durch den Verein für Dich als Mitglied widersinnig. Nur wenn der Verein die Sperre aufhebt da man ja die UE unterschrieben hat die UE zumindest da eine Berechtigung. Sollte aber der Verein auf die Sperre beharren, dann gibt es ja gar keine Möglichkeit zum "legalen" Kauf von Tickets, die UE ist im Sinne von "verhalte Dich korrrekt" nutzlos. Und bei dem Bezug von Karten über welche privaten Kanäle auch immer würde man sofort in die Gefahr einer Unterlassungsklage geraten, da der Verein ja eigentlich über den Transfer des Tickets informiert werden will (s. ATGB) und dann die Sperre sieht, hier ist keine vorhandene UE natürlich für das Mitglied von Vorteil.
Auch nichts zahlen. Für 250 Euro bekommen die nie ein Gericht dazu überhaupt ein Verfahren zu eröffnen. Dazu wäre vorher erst einmal ein offizieller gerichtlicher Mahnbescheid zu erwirken. Solange dieser nicht vorliegt bluffen die Abmahner nur. Auch nicht auf Inkassounternehmen mit zusätzlichen Gebühren antworten, die haben nur die angeblichen Forderungen gekauft.
Auch nicht sonst irgendwie schreiben, so im Sinne "Bin ich gar nicht, was wollt ihr eigentlich, gibt doch ein Gesetz, usw usw". Sobald eine Reaktion kommt ist der Fall für den Abmahner eine Erfolgs-Stufe höher, also seine Chancen auf Geld steigen.
99% solcher Fälle verlaufen im Sand. Es gibt ca. 500.000(!) Abmahnungen im Jahr, da müssten schon 5.000 Verfahren im Jahr laufen um über 1% zu kommen. Das machen die Gerichte nicht mit. Und wenn es doch tatsächlich zu einem Gerichtstermin kommen sollte kann man noch am Tag vorher sagen „OK, zahle ich halt die 250 Euro“. Wird jeder Richter sofort begrüßen. Zahlen tun übrigens nur ca. 25% - das ist dann immer noch ein tolles Geschäft für Studiums-Versager.
2. Zum Zahlen:
Wer keine Lust auf längere Phasen hat (Verjährung erst nach 3 vollen Jahren) kann natürlich auch das Ganze begleichen.
Hier würde ich anraten dem Abmahner anzubieten, dass man ein Betrag X zahlt, aber keine Unterlassungserklärung unterschreiben will (interessiert den ja auch nicht, s.o.). Der Abmahner hat maximal Anspruch auf seine Kosten (maximal 1,3 der RA Gebühren von Euro 58,50 bei einem Streitwert von max. Euro 500,00, bei bis zu Euro 1000,00 sind das Euro 104,00 mal 1,3) plus der „Strafe“, also irgendetwas unter Euro 250,00. Wenn man sich auf Euro 100,00 (Schadensersatz) plus RA Gebühren einigt dann kommen noch Euro 76,05 RA Gebühren dazu wenn z.B. 2 Tickets 200 Euro gekostet haben, in Summe Euro 176,05. Evtl. will der RA noch eine Auslagenpauschale gem. 7002 VV RRG, also 20% der Gebühren, dann wäre der Aufwandsersatz für den Anwalt in Summe Euro 91,26 .
Am einfachsten sogar dem Anwalt einfach einseitig so schreiben und gleich mal Euro 191,26 überweisen. Dann hat er nicht mehr viel Spielraum. Die UE würde ich nach wie vor ablehnen, siehe Sperre oben.
Nun zu dem zivilem Bereich – der Vereinsmitgliedschaft.
Was die Sperre durch den Verein darf man sich keinen Illusionen hingeben. Solange die Clubs Mitgliedszahlen haben im 5 bzw. 6 stelligem Bereich sind ein paar Tausend gesperrte Mitglieder sogar eine gute Warnung an alle anderen. Frei nach Mao :
„Bestrafe einen – erziehe hunderte“.
Auch wenn Ihr Euch an den Hals des Abmahners hängt, alle Schriftstücke unterschreibt und viel Kohle bezahlt und Bettelbriefe an den Vorstand schickt – die Sperren bleiben alle ausnahmslos bestehen.
Alle.
Und auch nach Ablauf der Sperre ist eigentlich das Ganze witzlos, in der Datenbank des Vereins bleibt der Marker „Schwarzmarkt“ ewig bestehen und das wirkt sich auf Kartenverteilungen aus. Eure Mitgliedschaft könnt Ihr getrost in die Tonne treten.
Ihr könnt ja im Herzen Fan bleiben und privat weiterhin Karten kaufen. Das können die vorbestraften Steuerbetrüger Hoeneß, Rummennigge und deren zweifelhafte Abmahner-Anwälte auch nicht ändern.
nach einigen Jahren Erfahrung mit Waldorf Frommer meine Kommentare zu dem Thema AbhmahnUnwesen im Bereich „Ticket Verkauf“.
Damit eines vorab klar ist: Solange Ihr Privatpersonen und keine gewerblichen Händler seid habt Ihr nichts Verwerfliches getan. Ihr habt ein offizielles Produkt entweder legal gekauft oder legal verkauft. Wie hoch der Preis dabei ist spielt keine Rolle.
Auch wenn die ATGB oder sonstige laute Presse Meldungen vom FCB oder anderen Vereinen das gerne total anders darstellen - dieser Vorgang an sich ist völlig ok. Das haben auch Gerichtsurteile bestätigt.
Ihr seid also die Opfer, die Abmahner sind die Gegner.
Es gibt eigentlich nur 2 Varianten: Schweigen oder Zahlen
1. Zum Schweigen:
Nicht antworten, auf gar nichts. Üblicherweise wird eine Unterlassungserklärung (UE) gefordert. Diese hat aber nicht die Unterlassung im Auge, zynisch gesehen ist diese sogar schlecht für das Geschäftsmodell der Abmahner ;-)
Sie soll vor allem taktisch dienen aus folgenden Gründen:
1. Prüfen der ladefähigen Adresse (Ohne Witz, die versenden ja auch ins Blaue)
2. Druck aufbauen – muss binnen weniger Tage erledigt sein sonst droht was Schlimmes
3. Quasi Schuldanerkenntnis – auch eine noch so sehr modifizierte UE ist ein Geständnis!
4. Kontakt ist hergestellt – jetzt wird in Ruhe das wichtigste geklärt: die Kohle!
Die Abmahner fügen sowieso immer viele Kontaktstellen bei (E-Mail, Telefon, Fax, etc) – Hauptsache man meldet sich („Ruf mich an!“). Sobald irgendeine Rückantwort kommt ist das Opfer an der Angel. Ohne jegliche Antwort stochert der Abmahner aber im Nebel. Sein Aufwand für Kommunikation wie IT, Drucken, Porto, Nachverfolgung, etc. erhöht sich deutlich, schlecht fürs Geschäft.
WICHTIG: Die UE ist vor allem bei einer Sperre durch den Verein für Dich als Mitglied widersinnig. Nur wenn der Verein die Sperre aufhebt da man ja die UE unterschrieben hat die UE zumindest da eine Berechtigung. Sollte aber der Verein auf die Sperre beharren, dann gibt es ja gar keine Möglichkeit zum "legalen" Kauf von Tickets, die UE ist im Sinne von "verhalte Dich korrrekt" nutzlos. Und bei dem Bezug von Karten über welche privaten Kanäle auch immer würde man sofort in die Gefahr einer Unterlassungsklage geraten, da der Verein ja eigentlich über den Transfer des Tickets informiert werden will (s. ATGB) und dann die Sperre sieht, hier ist keine vorhandene UE natürlich für das Mitglied von Vorteil.
Auch nichts zahlen. Für 250 Euro bekommen die nie ein Gericht dazu überhaupt ein Verfahren zu eröffnen. Dazu wäre vorher erst einmal ein offizieller gerichtlicher Mahnbescheid zu erwirken. Solange dieser nicht vorliegt bluffen die Abmahner nur. Auch nicht auf Inkassounternehmen mit zusätzlichen Gebühren antworten, die haben nur die angeblichen Forderungen gekauft.
Auch nicht sonst irgendwie schreiben, so im Sinne "Bin ich gar nicht, was wollt ihr eigentlich, gibt doch ein Gesetz, usw usw". Sobald eine Reaktion kommt ist der Fall für den Abmahner eine Erfolgs-Stufe höher, also seine Chancen auf Geld steigen.
99% solcher Fälle verlaufen im Sand. Es gibt ca. 500.000(!) Abmahnungen im Jahr, da müssten schon 5.000 Verfahren im Jahr laufen um über 1% zu kommen. Das machen die Gerichte nicht mit. Und wenn es doch tatsächlich zu einem Gerichtstermin kommen sollte kann man noch am Tag vorher sagen „OK, zahle ich halt die 250 Euro“. Wird jeder Richter sofort begrüßen. Zahlen tun übrigens nur ca. 25% - das ist dann immer noch ein tolles Geschäft für Studiums-Versager.
2. Zum Zahlen:
Wer keine Lust auf längere Phasen hat (Verjährung erst nach 3 vollen Jahren) kann natürlich auch das Ganze begleichen.
Hier würde ich anraten dem Abmahner anzubieten, dass man ein Betrag X zahlt, aber keine Unterlassungserklärung unterschreiben will (interessiert den ja auch nicht, s.o.). Der Abmahner hat maximal Anspruch auf seine Kosten (maximal 1,3 der RA Gebühren von Euro 58,50 bei einem Streitwert von max. Euro 500,00, bei bis zu Euro 1000,00 sind das Euro 104,00 mal 1,3) plus der „Strafe“, also irgendetwas unter Euro 250,00. Wenn man sich auf Euro 100,00 (Schadensersatz) plus RA Gebühren einigt dann kommen noch Euro 76,05 RA Gebühren dazu wenn z.B. 2 Tickets 200 Euro gekostet haben, in Summe Euro 176,05. Evtl. will der RA noch eine Auslagenpauschale gem. 7002 VV RRG, also 20% der Gebühren, dann wäre der Aufwandsersatz für den Anwalt in Summe Euro 91,26 .
Am einfachsten sogar dem Anwalt einfach einseitig so schreiben und gleich mal Euro 191,26 überweisen. Dann hat er nicht mehr viel Spielraum. Die UE würde ich nach wie vor ablehnen, siehe Sperre oben.
Nun zu dem zivilem Bereich – der Vereinsmitgliedschaft.
Was die Sperre durch den Verein darf man sich keinen Illusionen hingeben. Solange die Clubs Mitgliedszahlen haben im 5 bzw. 6 stelligem Bereich sind ein paar Tausend gesperrte Mitglieder sogar eine gute Warnung an alle anderen. Frei nach Mao :
„Bestrafe einen – erziehe hunderte“.
Auch wenn Ihr Euch an den Hals des Abmahners hängt, alle Schriftstücke unterschreibt und viel Kohle bezahlt und Bettelbriefe an den Vorstand schickt – die Sperren bleiben alle ausnahmslos bestehen.
Alle.
Und auch nach Ablauf der Sperre ist eigentlich das Ganze witzlos, in der Datenbank des Vereins bleibt der Marker „Schwarzmarkt“ ewig bestehen und das wirkt sich auf Kartenverteilungen aus. Eure Mitgliedschaft könnt Ihr getrost in die Tonne treten.
Ihr könnt ja im Herzen Fan bleiben und privat weiterhin Karten kaufen. Das können die vorbestraften Steuerbetrüger Hoeneß, Rummennigge und deren zweifelhafte Abmahner-Anwälte auch nicht ändern.
