12-20-2018, 07:41 AM
Grundsätzlich sollte man die Unterlassungserklärung(UE) nicht unterschreiben. Waldorf und Frommer und alle anderen Abmahner brauchen eigentlich kein UE. SIe ist eigentlich auch oft widersinnig, wenn man zB bei Ticketkäufen für den "legalen" Weg gesperrt ist.
Die UE dient folgenden Taktik Zwecken:
1. Ladefähige Adresse validieren.
2. Druck Aufbau, nur wenige Tage Zeit sonst ....!
3. Quasi Schuldanerkenntnis
4. Kontaktaufnahme - alles weitere regeln wir dann, insbesondere die Kohle.
Wenn das erfolgt ist läuft der Fall für den Abmahner. Kein Gericht wird Ihnen vorwerfen wenn Sie sagen dass Sie diese UE nicht unterschreiben wollten. Schweigen ist immer das Gebot der ersten Stunde. Einen Anwalt kann man sich immer noch auf dem Gang zum Gericht nehmen. Oder einen Tag vorher anbieten X% der Summe zu zahlen. Soweit kommt es aber in 99% der Fälle gar nicht.
Das einzige worauf man immer reagieren muss sind Schriftstücke von Behörden. Am verbreitetsten ist der Mahnbescheid. Den muss und sollte man auch beantworten. Kreuzchen bei „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und zurück an das Gericht.
Die UE dient folgenden Taktik Zwecken:
1. Ladefähige Adresse validieren.
2. Druck Aufbau, nur wenige Tage Zeit sonst ....!
3. Quasi Schuldanerkenntnis
4. Kontaktaufnahme - alles weitere regeln wir dann, insbesondere die Kohle.
Wenn das erfolgt ist läuft der Fall für den Abmahner. Kein Gericht wird Ihnen vorwerfen wenn Sie sagen dass Sie diese UE nicht unterschreiben wollten. Schweigen ist immer das Gebot der ersten Stunde. Einen Anwalt kann man sich immer noch auf dem Gang zum Gericht nehmen. Oder einen Tag vorher anbieten X% der Summe zu zahlen. Soweit kommt es aber in 99% der Fälle gar nicht.
Das einzige worauf man immer reagieren muss sind Schriftstücke von Behörden. Am verbreitetsten ist der Mahnbescheid. Den muss und sollte man auch beantworten. Kreuzchen bei „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und zurück an das Gericht.
