03-07-2018, 08:02 PM
Zunächst wäre zu prüfen, geht nur vor dem AG, ob die Herausgabe der Daten rechtmäßig bei Ebay abgegriffen wurden, i.d.R. nicht.
Da Du die Tickets nicht vom FCB erworben hast, greifen die ohnehin rechtlich fragwürdigen AGB des FCB für Dich nicht, da sie sich an Mitglieder oder den Erstkäufer richten.
Keine Gründe für den Verkauf nennen!!!
Auf das BGH Urteil verweisen und dazu ausführen das die Regularien des FCB für Dich nicht relevant sind, da Du die Karten von Dritten erworben hattest.
Im Schreiben darauf hinweisen, dass deren Mandantin (FCB) mit folgenden Schritten muss, wenn man Dich weiter angeht:
1.kostenpflichtige Gegenmahnung, Spieß umkehren
2.negative Feststellungsklage aufgrund unberechtigter Abmahnung, durch Dich beim AG München
Da Du die Tickets nicht vom FCB erworben hast, greifen die ohnehin rechtlich fragwürdigen AGB des FCB für Dich nicht, da sie sich an Mitglieder oder den Erstkäufer richten.
Keine Gründe für den Verkauf nennen!!!
Auf das BGH Urteil verweisen und dazu ausführen das die Regularien des FCB für Dich nicht relevant sind, da Du die Karten von Dritten erworben hattest.
Im Schreiben darauf hinweisen, dass deren Mandantin (FCB) mit folgenden Schritten muss, wenn man Dich weiter angeht:
1.kostenpflichtige Gegenmahnung, Spieß umkehren
2.negative Feststellungsklage aufgrund unberechtigter Abmahnung, durch Dich beim AG München

