12-06-2017, 10:10 PM
Hallo,
ich habe von der besagten Anstalt nun auch ein Schreiben per E-Mail erhalten (per Post wird sicherlich folgen) und soll 250 Euro zahlen sowie die Erklärung unterzeichnen.
Ich habe über eBay Kleinanzeigen Karten verkauft. Die Karten waren allerdings auf meine Frau personalisiert und ich habe das Geld vom Verkauf dafür erhalten.
Nun wurde ich abgemahnt wegen:
- Die ATGB wurden nicht einbezogen
- Das Ticket ist öffentlich auf dem nicht autorisierten Zweitmarkt angeboten worden
Das streite ich soweit auch nicht ab und die Karten wurden auch verkauft. Nun Frage ich mich, ob die ATGB überhaupt für mich gelten, wenn die Tickets auf meine Frau personalisiert sind und ich sie aber verkauft habe.
Der FC Bayern ja die Möglichkeit, die Karten über den Zweitmarkt zu verkaufen, sofern man selbst nicht hin kann. Wie sieht es denn dann mit dem BGH Urteil aus? Man müsste ja auch irgendwie begründen können, weshalb man die Karten eben nicht in Zweitmarkt sondern über Kleinanzeigen verkauft hat oder?
Am Endeffekt würde ich jetzt auch gern wissen, wie man am besten weiter verfährt um in Zukunft Ruhe vor dieser Kanzlei zu haben. Zahlen möchte ich ja nicht gerade...
Soll ich erstmal nicht drauf reagieren und wenn ein Brief per Post kommt, mit dem bekannten BGH Urteil reagieren oder bringt das auch keinen richten Erfolg? Ich freue mich auf eure Antworten
ich habe von der besagten Anstalt nun auch ein Schreiben per E-Mail erhalten (per Post wird sicherlich folgen) und soll 250 Euro zahlen sowie die Erklärung unterzeichnen.
Ich habe über eBay Kleinanzeigen Karten verkauft. Die Karten waren allerdings auf meine Frau personalisiert und ich habe das Geld vom Verkauf dafür erhalten.
Nun wurde ich abgemahnt wegen:
- Die ATGB wurden nicht einbezogen
- Das Ticket ist öffentlich auf dem nicht autorisierten Zweitmarkt angeboten worden
Das streite ich soweit auch nicht ab und die Karten wurden auch verkauft. Nun Frage ich mich, ob die ATGB überhaupt für mich gelten, wenn die Tickets auf meine Frau personalisiert sind und ich sie aber verkauft habe.
Der FC Bayern ja die Möglichkeit, die Karten über den Zweitmarkt zu verkaufen, sofern man selbst nicht hin kann. Wie sieht es denn dann mit dem BGH Urteil aus? Man müsste ja auch irgendwie begründen können, weshalb man die Karten eben nicht in Zweitmarkt sondern über Kleinanzeigen verkauft hat oder?
Am Endeffekt würde ich jetzt auch gern wissen, wie man am besten weiter verfährt um in Zukunft Ruhe vor dieser Kanzlei zu haben. Zahlen möchte ich ja nicht gerade...
Soll ich erstmal nicht drauf reagieren und wenn ein Brief per Post kommt, mit dem bekannten BGH Urteil reagieren oder bringt das auch keinen richten Erfolg? Ich freue mich auf eure Antworten

