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Robben12011980, post: 24521, member: 20870 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe die erste Runde ausgesetzt. Nun kam per Mail das "1. Erinnerungsschreiben":
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben mit dem Aktenzeichen
xx/xx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne
dass wir eine Reaktion erhalten haben. Auf das oben bezeichnete Schreiben nehmen wir
vollumfänglich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum..................
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung
nachzukommen.
Sollten Sie die o.g. Fristen erneut verstreichen lassen, geht unsere Mandantin davon aus, dass
Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht. Wir werden unserer Mandantin
daraufhin empfehlen müssen, zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte
gegen Sie einzuleiten.
Also die Runde auch aussitzen [USER=20864]@derwahreklopp[/USER] ?
Das geht halt echt an die Substanz geistlich 
Vielen Dank und Gruß
Einfach abwarten. Dann können noch diverse Schreiben kommen wie "Letzte Gelegenheit", "Wir werden demnächst klagen", "Klageschrift in Vorbereitung" usw usw
Grundsätzlich bis zum "Gerichtlichen Mahnbescheid" ist das alles sowieso nur Papier.
Nochmal - Du hast nichts illegales getan! Und auch nach dem Mahnbescheid ist noch viel Arbeit für den Anwalt. Er muss ja eine Klage vorbereiten und einreichen und warten usw usw.
Wie gesagt - selbst einen Tag vor einem Greichtstermin kann man sagen "OK - dann zahle ich halt". Soweit kommen aber 95% der Abmahnungen ger nicht erst.Und bei Gericht würde ich auf das BGH Urteil verweisen und dass Du eine private Person bist.
Gruss, derwahrekloppp
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Super guter Artikel vom der Kanzlei Rassi Warai aus Minden :
https://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.d...etverkauf/
Natürlich rät er dann am Ende ihn als Anwalt zu beauftragen, muss man ja nicht
Gruss, derwahreklopp
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Moin moin,
auch ich habe ein Schreiben von der Kanzlei Lentze erhalten.
Zur Situation, ich hatte Karten für das Spiel gegen Liverpool zugeteilt bekommen, diese hatte ich bestellt, bevor ich meinen Urlaub gebucht hatte.
Wie es so ist, bekommt man ausgerechnet dann seine Karten, diese hatte ich dann bei ebay eingestellt, bekam aber schon nach ein paar Stunden eine email von schwarzmarkt@fcb.de, das ich das Angebot beenden solle, was ich auch getan habe!
Es kam zu keinem Verkauf! Aktuelles Gebot lag knapp über Einkaufspreis.
Ich habe wie in der MAil angewiesen dann die Tickets an den FC Bayern zurück geschickt, Geld wurde mir auch gut geschrieben.
Nun habe ich ebne heute Post bekomme mit einer Forderung von 750€!!! und einer Unterlassungserklärung.
Warum keine 250 €?
Angegeben wurde als Grund:
-Die ATGB wurden nicht ebgebildet
-Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden (nein, stimmt nicht)
-Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden.
In dem Schreiben wird ein anderen ebay Name wie meiner angegeben und die Artikelnummer stimmt nicht!
Soll ich diesbezüglich antworten oder schweigen?
Kann mir jemand Rat geben?
LG
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Mir wurde damals das Schreiben auch auf einen falschen Ebay-Namen zugeteilt. Ich Idiot hab mich gemeldet und gesagt, dass ich so gar nicht heiße. Trotzdem hab ich im Anschluss diesen klassischen Brief geschrieben mit der Berufung auf ein Urteil (musst dich mal im Forum durchlesen) und alles was danach kam einfach ignoriert.
Ich würde sagen ignoriere es von Anfang an. Allein aus dem Grund, weil der falsche Account drin steht. Kannst es nach schließlich nachweisen, dass du dieses Account nicht besitzt.
Grüße
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HI Philipp2729,
danke dir für die Antwort, habe mich etwas beruhigtm sehe es dank Dir und Kloppo jetzt entspannter!
Sollen sie doch kommen ;-)
Danke euch allen!!!
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RiddickHH, post: 24551, member: 20899 schrieb:Moin moin,
auch ich habe ein Schreiben von der Kanzlei Lentze erhalten.
Zur Situation, ich hatte Karten für das Spiel gegen Liverpool zugeteilt bekommen, diese hatte ich bestellt, bevor ich meinen Urlaub gebucht hatte.
Wie es so ist, bekommt man ausgerechnet dann seine Karten, diese hatte ich dann bei ebay eingestellt, bekam aber schon nach ein paar Stunden eine email von schwarzmarkt@fcb.de, das ich das Angebot beenden solle, was ich auch getan habe!
Es kam zu keinem Verkauf! Aktuelles Gebot lag knapp über Einkaufspreis.
Ich habe wie in der MAil angewiesen dann die Tickets an den FC Bayern zurück geschickt, Geld wurde mir auch gut geschrieben.
Nun habe ich ebne heute Post bekomme mit einer Forderung von 750€!!! und einer Unterlassungserklärung.
Warum keine 250 €?
Angegeben wurde als Grund:
-Die ATGB wurden nicht ebgebildet
-Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden (nein, stimmt nicht)
-Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden.
In dem Schreiben wird ein anderen ebay Name wie meiner angegeben und die Artikelnummer stimmt nicht!
Soll ich diesbezüglich antworten oder schweigen?
Kann mir jemand Rat geben?
LG
Riddick - Dein Fall ist ja bereits gelöst.
FCB hat ja klare Forderungen gestellt (Tickets zurück und Geld zurück). Die hast Du erfüllt. Dann stimmen noch nicht einmal die Daten.
Damit ist die Abmahnung mehr als hinfällig. Ihr habt Euch ja bereits geeinigt. Die Preise bei den Vereinen sind frei aus der Luft gegriffen - wahrscheinlich wird ein Schwarzmarktwert angenommen.
Ganz Klar: Schweigen.
Da kommt noch vielleicht das ein oder andere Schreiben. Solange kein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt ist sowieso nur heiße Luft.
Gruss, derwahreklopp
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
vielen Dank erstmal für die hilfreichen Informationen und den offenen Erfahrungsaustausch.
Ich habe zwar noch keine Abmahnung bekommen, jedoch folgende Email von schwarzmarkt@fcbayern.com:
Zitat:Sehr geehrt***,
uns liegen Informationen vor, dass die auf Ihre Kundennummer gebuchten Tickets *** zu unserem Bundesliga Heimspiel gegen Mainz 05 über Viagogo verkauft wurden.
Wir dürfen Sie bitten uns mitzuteilen, wem Sie diese Tickets überlassen haben.
Bis zur Aufklärung der Angelegenheit haben wir Ihre Kundennummer für den weiteren Ticketbezug gesperrt.
Mit freundlichen Grüßen
...
Mein Account wurde auch schon gesperrt. Ich habe die Karten als Fanclubvorsitzende gekauft und bin diese im Fanclub nicht los geworden. Daraufhin habe ich die Karten bei Viagogo eingestellt, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Anfangs habe ich sie auch zu einem höheren Preis angeboten, bin sie letzlich jedoch nur mit Verlust losgeworden. Es waren insgesamt 10 Karten. Den Ticketzweitmarkt habe ich nicht genutzt, weil bis zum Verkaufszeitpunkt auch über die Webseite des FC Bayern noch Tickets gekauft werden konnten.
Meine Frage ist nun, soll ich auf die Anfrage überhaupt anworten und auf die Entsperrung des Accounts hoffen? Ich sehe das jedoch als Schuldeingeständnis und habe bedenken, dass ich dann mit einer Abmahnung rechnen muss.
Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sollte man vorgehen?
Beste Grüße
sebfree
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Hallo,
sieht denn hier keiner ein Problem wenn die Tickets mittlerweile mit Namen versehen bzw. personalisiert sind ? Dies soll ja zum "normalen" Ticket ja nochmal rechtlich anders betrachtet werden können, da es sich um ein Legitimationspapier handelt und nicht mehr um ein Inhaberpapier.
Meine Recherchen sagen aus, dass dies durch aus problematisch sein kann.
Für Ihre Einschätzung (wenn möglich mit Quellen) wäre ich sehr dankbar.
Gruß
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Das mit den Namen auf den Tickets ist als zusätzliche Sicherheitsmassnahme gedacht, ist aber völlig sinnlos da man am Eingang bei 70.000 Besuchern keine Chance hat dieses zu kontrollieren. Man kann sich maximal Stichproben vorstellen. Auf vielen Tickets steht dann auch nur der Name des Vorsitzende von Fan CLub "XXX" - wie gut soll das dann sein? Oder die Business Tickets - auf denen steht dann die Firma "adidas" oder "Audi" ... damit ist der Anspruch ein "Legitimationspapier" zu sein ad absurdum.FC Bayern hat keinen Clou wer tatsächlich um Stadion sitzt.
Was die Vereine daraus ablesen das man sozusagen ein namentlicher "Stadiongast" ist und der Verein behält sich ein "Hausrecht" vor - also wenn mir die Nase nicht passt schmeiß ich den raus bzw. lass den gar nicht erst rein. Die Scanner am Eingang können zumindest ein gesperrtes Ticket sofort erkennen, Das führt dann in der Tat zu juristischen Grauzonen - dürfen die Vereine das ?
Hierzu gab es ein Urteil gegen Schalke04 - die hatten einem den Eintritt verweigert. .... Nur was nützt es wenn man Wochen später vor Gericht Recht bekommt aber das Spiel natürlich verpasst hat.
Gruß, derwahreklopp
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Wenn die Karten Viagogo angeboten wurden, dann scheint es als sicher anzunehmen sein, dass Viagogo die daten seiner Kunden nicht weiter gibt, denn der Anbieter würde ja seine Geschäfte schwächen.
In diesem Fall hat sich ein solches Schreiben in der Vergangenheit als Ende der Belästigung durch die Kanzlei herausgestellt:
Sehr geehrter Herr K.......,
grundsätzlich verstehe ich das Ansinnen ihrer Mandantin, ob deren Rechtsauffassung allerdings in der Instanz bestand haben wird, kann aus rechtsformalen Gründen bezweifelt werden.
Zum Sachverhalt:
Bitte seien sie so freundlich und teilen ihrer Mandantin mit, dass deren Ansinnen aus formalen Gründen zurückgewiesen werden muss. Das Ansinnen ist an den falschen Adressaten gerichtet, denn Unterzeichner hat weder irgendwelche Eintrittskarten bei dem benannten oder anderen Portalen zum Verkauf feilgeboten, noch verkauft.
Somit sind ihre Schreiben, da adressatenfehlerhaft als obsolet anzusehen. Eine Frist ist somit nicht gegeben.
Bitte teilen sie weiterhin ihrer Mandantin mit, sollte ich weiterhin von dieser falsch verdächtigt werden, werde ich folgende Maßnahmen über eine Kanzlei in generieren (diese wären dann kostenpflichtig für ihre Mandantin, ggfs. auch für ihre Unternehmung):
- kostenpflichtige Gegenmahnung
- negative Feststellungsklage aufgrund unberechtigter Abmahnung
Ich bitte um verantwortliche Beachtung und weitere Veranlassung
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Bei Viagogo dürfte das durchaus so sein dass die nicht Ihre Kundendaten weitergeben. Bei eBay muss man leider davon ausgehen. Besonders wenn ein Logo verwendet wird nimmt der Verein sich das Recht auf Produktpiraterie zu pochen und dann muss eBay liefern. Dabei geht es dem Verein aber gar nicht um Produktpiraterie (die Karste ist ja ein Original !!!) sondern nur die Daten zu zu bekommen zwecks Abmahnung. Ein perfides System.
Gruß, derwahreChampionsLeagueSieger2019
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Hallo Zusammen
Und zwar hab ich das selbe Problem hab von einem Bekannten ein ticket Geschenk bekommen für das Spiel Bayern vs Dortmund im April 2019 da ich nicht wusste ob ich dahin konnte hab ich entschlossen es auf ebaykleineinzeige reinzustellen. Für 700 Euro hab aber schnell gemerkt das es ein Fehler war und hab es wieder rausgenommen es hat kein verkauf statt gefunden und bin dann selber zum Spiel hingegangen. Das Problem dabei ist das jemand es gemerkt hat und es bei fcbayern Schwarzmarkt gesendet. Ich sehe es schon kommen das eine Abmanung kommen wird soll ich es ignorieren? Wie gesagt ich weiß das es ein Fehler war aber hab es nicht weiter verkauft also kein Gewinn damit gemacht. Wäre super für paar Tipps Danke im voraus.
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Hallo zusammen ! Bitte weiterhin posten - der Spammer sollte verschwunden sein. WIr beraten weiter.
Gruß
derwahreklopp
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Hallo Zusammen,
auch ich habe shcon Post bekommen. Ich hatte Karten für das Schweinsteiger Abschiedsspiel, leider konnte meine Freundin nicht und ich habe die Karten über Ebay-Kleinanzeigen etwas gewinnbringend verkauft.
Ich habe damals eine Abmahnung bekommen (UE + 250€). Mit Hilfe der Forumsbeiträge habe ich dann eine modifizierte Ue geschickt, habe auch auf "Notverkauf" plädiert und auf das BGH Urteil. Dann kam das übliche Prozedere. Ue nicht aktzeptiert, Bitte um Anruf etc. Ich habe dann nicht mehr darauf reagiert, wie auch an anderer Stelle im Forum empfohlen.
Nun habe ich heute wieder einen Brief bekommen. Was mir als erstes aufgefallen ist: bei den alten Briefen stand neben meinem Namen: (nicht autorisierter ZM) (was auch immer ZM heißt)...diesesmal stand dort: (viagogo). erstens: Ich habe doch gar nicht auf Viagogo verkauft?! zweitens: die ersten Mahnungen kamen per Mail. diese jetzt nicht...warum das?
Sie beklagen das ich auf das erste Erinnerungsschreiben nicht regiert habe. Ich solle nun bis zum 22.7.2019 die Ansprüche erfüllen: UE unterschreiben und 250€ zahlen. UE beinhaltet:
- Tickets öffentlich oder bei Auktionen verkauft
- ATGB nicht angegeben
- Vertragsstrafe zahlen bei zuwiederhandlung
So...soll ich nun nochmal eine modifizierte UE schicken? Aussitzen? was anderes Antworten?
Vielen dank für Eure Hilfe!
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RaP92, post: 24761, member: 20931 schrieb:Hallo Zusammen,
auch ich habe shcon Post bekommen. Ich hatte Karten für das Schweinsteiger Abschiedsspiel, leider konnte meine Freundin nicht und ich habe die Karten über Ebay-Kleinanzeigen etwas gewinnbringend verkauft.
Ich habe damals eine Abmahnung bekommen (UE + 250€). Mit Hilfe der Forumsbeiträge habe ich dann eine modifizierte Ue geschickt, habe auch auf "Notverkauf" plädiert und auf das BGH Urteil. Dann kam das übliche Prozedere. Ue nicht aktzeptiert, Bitte um Anruf etc. Ich habe dann nicht mehr darauf reagiert, wie auch an anderer Stelle im Forum empfohlen.
Nun habe ich heute wieder einen Brief bekommen. Was mir als erstes aufgefallen ist: bei den alten Briefen stand neben meinem Namen: (nicht autorisierter ZM) (was auch immer ZM heißt)...diesesmal stand dort: (viagogo). erstens: Ich habe doch gar nicht auf Viagogo verkauft?! zweitens: die ersten Mahnungen kamen per Mail. diese jetzt nicht...warum das?
Sie beklagen das ich auf das erste Erinnerungsschreiben nicht regiert habe. Ich solle nun bis zum 22.7.2019 die Ansprüche erfüllen: UE unterschreiben und 250€ zahlen. UE beinhaltet:
- Tickets öffentlich oder bei Auktionen verkauft
- ATGB nicht angegeben
- Vertragsstrafe zahlen bei zuwiederhandlung
So...soll ich nun nochmal eine modifizierte UE schicken? Aussitzen? was anderes Antworten?
Vielen dank für Eure Hilfe!
Hallo RaP92,
da sieht man mal wieder dass das Ganze nur eine Abmahnmaschine ist. Auch bei mir haben die immer mal was anderes gedruckt.
Ob die per E-Mail verschicken oder nicht ist erst mal zweitrangig. Normale Post wird von einem Gericht anerkannt. Wobei die bei E-Mail durchaus einen besser nachvollziehbareren Beleg der Übersendung hätten.
Wenn Du schon einmal so eine modifizierte UE geschickt reicht das völlig als angemessene Reaktion. Die schicken ständig Briefe raus. Solange keine gerichtlicher Mahnbescheid kommt ist sowieso alles nur große Blase.
Den möglichen Mahnbescheid lehnst Du dann umgehend mit dem geigefügten Formular am besten per FAX UND Einschreiben mit Rückschein ab, einfach Punkt 2 ankreuzen "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt".
Aussitzen. Dauert 3 volle Kalenderjahre - dann ist Finito.
Gruss, derwahreklopp
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Hallo derwahrekloppo,
Okay, alles klar. Reicht die mod. Ue auch, wenn die das beim ersten Mal nich angenommen haben?
Und im Umkehrschluss einfach nie Antworten bis dann ggf. Ein richtiger Mahnbescheid kommt?
(Habe grade noch Mal nachgelesen: die fordern mich nur auf das jetzt endlich zu tun..also kein Wort von Mahnung..)
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
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RaP92, post: 24825, member: 20931 schrieb:Hallo derwahrekloppo,
Okay, alles klar. Reicht die mod. Ue auch, wenn die das beim ersten Mal nich angenommen haben?
Und im Umkehrschluss einfach nie Antworten bis dann ggf. Ein richtiger Mahnbescheid kommt?
(Habe grade noch Mal nachgelesen: die fordern mich nur auf das jetzt endlich zu tun..also kein Wort von Mahnung..)
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Ist doch deren Problem wenn die die erste ModUE nicht angenommen haben - beim Richter kommen die mit einer Forderung nach einer anderen UE so nicht durch.
Aber die wollen auch gar nicht zum Richter - die wollen Kohle, Bares, Money, Asche ....
Also immer weiter Druck aufbauen. Viele geben dann irgendwann genervt auf und zahlen.
Cool bleiben - große Ablage und dort immer schöne die Briefe daruf legen. Wie gesagt - nur einen möglichen gerichtlichen Mahnbescheid muss man beantworten.
Gruß, derwahreklopp
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Hallo zusammen, nun brauche ich auch mal einen Rat.
Erstes schreiben kam per Mail und Post. Habe ich beides „gelöscht“
Nun kam das zweite schreiben...wieder ignorieren?
Hintergrund ich soll Tickets für ein Spiel bei eBay verkauft haben. Der Account gehört aber gar nicht mir...sondern meinem Vater. Spielt das ein rolle?
Was soll ic machen?
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BaumArt, post: 24872, member: 20932 schrieb:Hallo zusammen, nun brauche ich auch mal einen Rat.
Erstes schreiben kam per Mail und Post. Habe ich beides „gelöscht“
Nun kam das zweite schreiben...wieder ignorieren?
Hintergrund ich soll Tickets für ein Spiel bei eBay verkauft haben. Der Account gehört aber gar nicht mir...sondern meinem Vater. Spielt das ein rolle?
Was soll ic machen?
Hallo BaumArt,
solange Schreiben kommen - alles auf die Ablage legen. Wird Dein Vater nicht angeschrieben ? Dann noch besser. Die haben halt den Account bei eBay gecheckt (Produktpiraterie, war wohl irgendwo das Bayern Logo mit drauf) und dabei gleicher Name und gleiche Adresse gesehen.
Wenn Du möchtest dann schreibe denen kurz (per E-Mail, FAX und Post) dass Du kein Ticket auf eBay verkauft hast. Sie mögen bitte mal den Nachweis erbringen dass der Account Dir gehört. Das müsste reichen für einen Rechtsfall.
Leider ignoriert Letzter,Stopper solche Briefe und fährt automtisch mit den Schreiben fort. Ablegen. Irgendwann legt sich der Spuk.
Gruß, derwahreklopp
Hallo Leute,
warte auch schon auf die Mahnung von L+S wegen einer Karte über EBay Kleinanzeigen.
Ich besitze eine Dauerkarte in Form von Einzeltickets ... habe nur ein Ticket angeboten .
Auf Nachfrage beim Verein hieß es:
Ich möge mich mit L+S einigen , sobald Sie eine Info von L+S erhalten erfolgt eine Entscheidung wie es mit der Sperre weitergeht.
Soll man auf so eine Aussage vertrauen ? Am Ende zahle ich Summe X an L+S und die Sperre bleibt trotzdem .... das möchte ich natürlich vermeiden .
Kann der Verein die Dauerkarte für die restliche Saison komplett sperren obwohl bereits bezahlt wurde ?
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Hallo,
ich habe heute auch eine Abmahnung von Lentze und Stopper bekommen,da ich Tickets für den FC Bayern über Ebay verkauft habe. Ich soll auch 250 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Es stimmt,dass ich Tickets über Ebay verkauft habe, allerdings zum regulären Preis.Ich habe die Tickets nur verkauft, da ich am Spieltag verhindert bin.
Wie würdet ihr an meiner Stelle nun vorgehen? Hier steht so viel, dass ich nicht mehr durchblicke.
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derwahreklopp, post: 24554, member: 20864 schrieb:Riddick - Dein Fall ist ja bereits gelöst.
FCB hat ja klare Forderungen gestellt (Tickets zurück und Geld zurück). Die hast Du erfüllt. Dann stimmen noch nicht einmal die Daten.
Damit ist die Abmahnung mehr als hinfällig. Ihr habt Euch ja bereits geeinigt. Die Preise bei den Vereinen sind frei aus der Luft gegriffen - wahrscheinlich wird ein Schwarzmarktwert angenommen.
Ganz Klar: Schweigen.
Da kommt noch vielleicht das ein oder andere Schreiben. Solange kein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt ist sowieso nur heiße Luft.
Gruss, derwahreklopp
Hi http://derwahreklopp,
ich habe so einen ähnlichen Fall.
Ich habe die Tickets auf Ebay angeboten, wahrscheinlich wurden die Daten über Ebay dann weitergegeben.
Die Tickets wurden aber nicht verkauft, ich habe nachweislich die Auktion beendet.
Nun bekam ich vom FCB eine Email, dass ich meine Tickets auf dem offiziellen Zweitmarkt anbieten soll, da sie sonst gesperrt werden.
Habe ich nun gemacht (das Spiel ist 2 Tagen). Sollte ich also noch über den Zweitmarkt verkauft bekommen.
ber das sind meine kleinsten Sorgen.
Unten als letzter Satz steht: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Kundennummer für den Ticketbezug gesperrt ist und wir den Vorgang zur weiteren Bearbeitung unseren Rechtsanwälten der Kanzlei Lentze.Stopper übergeben haben."
Ich warte jetzt erstmal ob , oder?
Danke für eine Antwort!
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Hallo!
Auch ich wurde nun abgemahnt. Es geht um ein Ticket, welches ich bei viagogo verkauft habe. Ich soll auch die Unterlassungserklärung unterschreiben und 250€ bezahlen bis zum 01.10. Vorgeworfen werden mir:
• Keine Abbildung der ATGB
• Öffentliches Anbieten-des Ticketsbei-viagogo
Die Kosten setzen sich bei Nichtannahme der Summe wie folgt zusammen:
Im Falle Ihrer Nichtreaktion wäre in einem späteren Gerichtsverfahren ein
Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR maßgeblich, wonach sich allein für die
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.531,90 EUR ergeben
würde. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung
des Gegenstands dieser Abmahnung im jetzigen Stadium einen niedrigen Streitwert in Höhe von EUR
2.500,00 zu Grunde zu legen. Daraus ergibt sich ein Kostenanspruch unserer Mandantin in Höhe von EUR
582,80 (netto), der sich zusammensetzt aus einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr.
2300 VV RVG in Höhe von EUR 261,30 zzgl. einer Pauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG in Höhe EUR 20,00
sowie einer zusätzlich anfallenden 1,5 Einigungsgebühr gemäß §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe
von EUR 301,50.
Das Ticket hat 50€ gekostet und wurde für 88€ verkauft. Ich habe 3 weitere Tickets über die Plattform verkauft, die im Mahnschreiben nicht berücksichtigt sind, über die ich aber Auskunft geben soll.
Was soll ich tun wenn ich möglichst schnell nichts mehr hören will? Wie hoch sind die Chancen, dass ich auch für die anderen Tickets Abmahnungen erhalte? Denn auf jedem der insgesamt 4 Tickets steht mein Name. Einfach mal bezahlen aber keine Unterlassungserklärung schicken?
Ich will nicht am Ende eine Erklärung unterschrieben haben und dann für Verkäufe die zeitlich vor dem Unterschreiben liegen belangt werden. Mit einem Ausschluss vom Ticketsystem wurde mir nicht gedroht. Auch wenn ich damit nach den Antworten hier schon abgeschlossen habe.
Ist das erste Mal dass ich wegen irgendwas abgemahnt wurde und demnach bin ich richtig unruhig deswegen, auch wenn mich das Forum hier schonmal etwas ruhiger hat schlafen lassen. Danke dafür!
Wie verhält es sich wenn es wirklich bis zum Mahnbescheid geht? Welche Kosten kommen dann auf mich zu wenn ich mich vor dem Gang ins Gericht dann doch noch entscheiden sollte zu bezahlen?
Danke im Vorfeld!! Gerne lade ich noch mehr Passagen aus der Abmahnung hoch.
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Apr00x, post: 30219, member: 20951 schrieb:Hi http://derwahreklopp,
ich habe so einen ähnlichen Fall.
Ich habe die Tickets auf Ebay angeboten, wahrscheinlich wurden die Daten über Ebay dann weitergegeben.
Die Tickets wurden aber nicht verkauft, ich habe nachweislich die Auktion beendet.
Nun bekam ich vom FCB eine Email, dass ich meine Tickets auf dem offiziellen Zweitmarkt anbieten soll, da sie sonst gesperrt werden.
Habe ich nun gemacht (das Spiel ist 2 Tagen). Sollte ich also noch über den Zweitmarkt verkauft bekommen.
ber das sind meine kleinsten Sorgen.
Unten als letzter Satz steht: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Kundennummer für den Ticketbezug gesperrt ist und wir den Vorgang zur weiteren Bearbeitung unseren Rechtsanwälten der Kanzlei Lentze.Stopper übergeben haben."
Ich warte jetzt erstmal ob , oder?
Danke für eine Antwort!
Ja - abwarten. Du bekommst ein maschinelles Standardschreiben von der Kanzlei. Das dauert - die "Maschine" ist wohl schwer beschäftigt.
Ein Entsperrung des Kontos gibt es erst nach einigen Jahren. Und ohne Garantie. Der FC Bayern behandelt da seine treuen Fans wie Müll. Keine Kommunikation - alles nur über den Anmahner.
Wenn Dir das Konto egal ist - dann einfach aussitzen. Das geht nie vor Gericht. Denn wenn - verlieren die haushoch.
Gruss, derwahreklopp
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empty2, post: 30226, member: 20961 schrieb:Hallo!
Auch ich wurde nun abgemahnt. Es geht um ein Ticket, welches ich bei viagogo verkauft habe. Ich soll auch die Unterlassungserklärung unterschreiben und 250€ bezahlen bis zum 01.10. Vorgeworfen werden mir:
• Keine Abbildung der ATGB
• Öffentliches Anbieten-des Ticketsbei-viagogo
Die Kosten setzen sich bei Nichtannahme der Summe wie folgt zusammen:
Im Falle Ihrer Nichtreaktion wäre in einem späteren Gerichtsverfahren ein
Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR maßgeblich, wonach sich allein für die
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.531,90 EUR ergeben
würde. Unsere Mandantin erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer vergleichsweisen Erledigung
des Gegenstands dieser Abmahnung im jetzigen Stadium einen niedrigen Streitwert in Höhe von EUR
2.500,00 zu Grunde zu legen. Daraus ergibt sich ein Kostenanspruch unserer Mandantin in Höhe von EUR
582,80 (netto), der sich zusammensetzt aus einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr.
2300 VV RVG in Höhe von EUR 261,30 zzgl. einer Pauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG in Höhe EUR 20,00
sowie einer zusätzlich anfallenden 1,5 Einigungsgebühr gemäß §13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG in Höhe
von EUR 301,50.
Das Ticket hat 50€ gekostet und wurde für 88€ verkauft. Ich habe 3 weitere Tickets über die Plattform verkauft, die im Mahnschreiben nicht berücksichtigt sind, über die ich aber Auskunft geben soll.
Was soll ich tun wenn ich möglichst schnell nichts mehr hören will? Wie hoch sind die Chancen, dass ich auch für die anderen Tickets Abmahnungen erhalte? Denn auf jedem der insgesamt 4 Tickets steht mein Name. Einfach mal bezahlen aber keine Unterlassungserklärung schicken?
Ich will nicht am Ende eine Erklärung unterschrieben haben und dann für Verkäufe die zeitlich vor dem Unterschreiben liegen belangt werden. Mit einem Ausschluss vom Ticketsystem wurde mir nicht gedroht. Auch wenn ich damit nach den Antworten hier schon abgeschlossen habe.
Ist das erste Mal dass ich wegen irgendwas abgemahnt wurde und demnach bin ich richtig unruhig deswegen, auch wenn mich das Forum hier schonmal etwas ruhiger hat schlafen lassen. Danke dafür!
Wie verhält es sich wenn es wirklich bis zum Mahnbescheid geht? Welche Kosten kommen dann auf mich zu wenn ich mich vor dem Gang ins Gericht dann doch noch entscheiden sollte zu bezahlen?
Danke im Vorfeld!! Gerne lade ich noch mehr Passagen aus der Abmahnung hoch.
1. Eine Abmahnung gibt es für die Vergangenheit nur 1x - also egal wieviele Tickets. Nur wenn weiter sich erwischen lässt kostet es mehrfach.
2. Wie teuer Du verkeuft hastr ist egal - auch die Steuersünder Hoeness und Rummenigge einen höheren Preis zurück haben wollen. Das hat das BGH bestätigt.
3. Du gibst über nichts Auskunft.
4. Hast Du Dich schon mal ins Ticket System eingeloggt und Tickets versucht zu kaufen? Du wärest der erste der eine Abmahnung bekommt ohne Online Sperre.
5. Alles nur heiße Luft bis zum Mahnbescheid. Der kommt in den seltensten Fällen und dann kann maneinfach bei Punkt 2 ankreuzen und zack zurück. Der Mahnbescheid kostet Dich nur Porto, dem Abmahner durchaus einiges mehr, inbesondere Arbeitszeit.
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Steph83, post: 28236, member: 20949 schrieb:Hallo,
ich habe heute auch eine Abmahnung von Lentze und Stopper bekommen,da ich Tickets für den FC Bayern über Ebay verkauft habe. Ich soll auch 250 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Es stimmt,dass ich Tickets über Ebay verkauft habe, allerdings zum regulären Preis.Ich habe die Tickets nur verkauft, da ich am Spieltag verhindert bin.
Wie würdet ihr an meiner Stelle nun vorgehen? Hier steht so viel, dass ich nicht mehr durchblicke.
Mach doch einfach nichts. Die wollen Dein Geld - dafür liegt die Latte hoch.
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derwahreklopp, post: 30231, member: 20864 schrieb:1. Eine Abmahnung gibt es für die Vergangenheit nur 1x - also egal wieviele Tickets. Nur wenn weiter sich erwischen lässt kostet es mehrfach.
2. Wie teuer Du verkeuft hastr ist egal - auch die Steuersünder Hoeness und Rummenigge einen höheren Preis zurück haben wollen. Das hat das BGH bestätigt.
3. Du gibst über nichts Auskunft.
4. Hast Du Dich schon mal ins Ticket System eingeloggt und Tickets versucht zu kaufen? Du wärest der erste der eine Abmahnung bekommt ohne Online Sperre.
5. Alles nur heiße Luft bis zum Mahnbescheid. Der kommt in den seltensten Fällen und dann kann maneinfach bei Punkt 2 ankreuzen und zack zurück. Der Mahnbescheid kostet Dich nur Porto, dem Abmahner durchaus einiges mehr, inbesondere Arbeitszeit.
Gruss, derwahreklopp Hallo und vielen Dank schon einmal.
Ich habe noch zwei Rückfragen zu den Punkten 1 und 5. Zunächst aber zu
4.: hast Du Recht, ist gesperrt.
Zu 1: Die Verkäufe liegen in der Vergangenheit (vor Datum des Mahnschreibens.
Die Spieltermine jedoch teilweise in der Zukunft:
1x Belgrad am vergangenen Mittwoch (das Ticket, für das die Abmahnung kam
1x Belgrad am vergangenen Mittwoch (keine Abmahnung, noch keine Zahlung oder Reaktion seitens viagogo.
2x Piräus am 06.11.
Frage: Trotzdem über die Verkäufe keine Auskunft geben? Folgefrage: Kann ich davon ausgehen, dass die Piräustickets gesperrt werden? Wenn ja werden mich Kosten seitens viagogo erwarten und ich bleibe auf den Tickets sitzen. Kann man hier etwas unternehmen? Außerdem habe ich noch zwei Tickets für Leverkusen Ende November. Das Spiel würde ich gerne besuchen. Kann ich mir das abschminken? Ich habe 90€ bezahlt und Züge gebucht und möchte wie immer wenn kein Urlaub ansteht höchstpersönlich hingehen. Dürfen die das verwehren? Sollte ich dem Support schreiben?
Zu 5.: du schriebst das kann sich bis zu 3 Jahre ziehen. Ich weiß nicht, ob meine Nerven das mitmachen. Wenn ich schnell Ruhe möchte hast du auf einer der vorherigen Seiten geschrieben: 191€ zahlen und keine Erklärung unterschreiben. Wird das angenommen?
Danke im Voraus, ist eine Wahnsinnshilfe, die du hier bringst und 0,0 selbst davon hast. Stark.
Sportlicher Gruß
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empty2, post: 30233, member: 20961 schrieb:Hallo und vielen Dank schon einmal.
Ich habe noch zwei Rückfragen zu den Punkten 1 und 5. Zunächst aber zu
4.: hast Du Recht, ist gesperrt.
Zu 1: Die Verkäufe liegen in der Vergangenheit (vor Datum des Mahnschreibens.
Die Spieltermine jedoch teilweise in der Zukunft:
1x Belgrad am vergangenen Mittwoch (das Ticket, für das die Abmahnung kam
1x Belgrad am vergangenen Mittwoch (keine Abmahnung, noch keine Zahlung oder Reaktion seitens viagogo.
2x Piräus am 06.11.
Frage: Trotzdem über die Verkäufe keine Auskunft geben? Folgefrage: Kann ich davon ausgehen, dass die Piräustickets gesperrt werden? Wenn ja werden mich Kosten seitens viagogo erwarten und ich bleibe auf den Tickets sitzen. Kann man hier etwas unternehmen? Außerdem habe ich noch zwei Tickets für Leverkusen Ende November. Das Spiel würde ich gerne besuchen. Kann ich mir das abschminken? Ich habe 90€ bezahlt und Züge gebucht und möchte wie immer wenn kein Urlaub ansteht höchstpersönlich hingehen. Dürfen die das verwehren? Sollte ich dem Support schreiben?
Zu 5.: du schriebst das kann sich bis zu 3 Jahre ziehen. Ich weiß nicht, ob meine Nerven das mitmachen. Wenn ich schnell Ruhe möchte hast du auf einer der vorherigen Seiten geschrieben: 191€ zahlen und keine Erklärung unterschreiben. Wird das angenommen?
Danke im Voraus, ist eine Wahnsinnshilfe, die du hier bringst und 0,0 selbst davon hast. Stark.
Sportlicher Gruß
Ticketsperren sind recht selten. Im Prinzip will jeder Verein erst einmal ein volles Stadion haben.
Über JEGLICHE Ticketverkäufe musst Du KEINE Auskunft geben.
Die Bedingungen von viagogo kenne ich nicht. Aber wenn Du Geld für die Tickets bekommen hasts dann solltest Du diese auch dem Käufer geben. Wegen dem Spiel Leverkusen - Lass mal einen Kumpel bei der FCB Ticket Hotline anrufen und anfragen ob die Tickets ok sind da ER diese geschenkt bekommen hat. Wenn ok kannste in Ruhe hingehen da Einlasskontrolle völlig unmöglich. Trotz meiner Sperre bin ich schon zu diversen Spielen gegangen.:-)
Zur Abmahung. Ich würde denen kein Geld überweisen. Noch mal ganz klar: Jeder Richter auf dieser Welt wird Dir Recht geben dass Du nichts illegales gemacht hast. Das ist hier lediglich ein mieses Gebahren vom FC Bayern !!! Die sind die Bösen - nicht Du ! Denen und deren Abmahnschergen gönne ich noch nicht einmal den Dreck unter meinen Fingernägeln.
Natürlich kannst irgendeinen Betrag überweisen in der Hoffnung das die Ruhe geben. Unterschreiben würde ich auch nichts. Die Unterlassungserklärung interessiert die auch nicht - ist nur ein Druckmittel.
Aber warte doch mal die nächsten Wochen/Monate ab. das ist ja nicht so dass die wöchentlich sich melden. Da kommt noch 2-3 Schreiben. Meistens hört das Ganze so nach einiger Zeit auf. Solange kein offizieller Mahnbescheid von einem Amtsgericht kommt ist das sowieso alles nur Bluff und heiße Luft.
Danke für die Blumen - die haben mich genervt, jetzt nerven wir alle zurück ! :-p
Gruss, derwahreklopp
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Hallo Zusammen,
Ich werde wohl demnächst ebenfalls mit den Anwälten den Anwälten Lentze und Stopper bekanntschaft machen.
Abgelaufen ist alles wie folgt:
Ich hatte mich vor Monaten auf Karten zu den Champions League Spielen beworben und dann auch prompt 4 Stück gegen Belgrad bekommen. Nur blöderweise musste ich letzte Woche beruflich nach Asien und auch keiner meiner Freunde und Kollegen konnte die Karten nutzen.
Nach Sondierung des Zeitmarktes, welcher eine Woche vor Spiel hunderte Karten nur an Mitglieder verkaufte, hab ich die Chancen die KArten verkauft zu bekommen bei Viagogo höher gesehen - nicht wissend, dass dies durch die AGBs des FCB ungewollt ist. Ob das rechtlich haltbar ist, scheint wohl mehr als fraglich nach meiner kurzen Recherche.
Die Karten habe ich also in der Tat bei Viagogo verkauft bekommen, der Preis war so gewählt, dass ich nach Abzug der Kosten durch Viagogo in etwa das bekomme was ich auch bezahlt hatte - etwa 5€ mehr pro Karte. Die Karten wurden von 2 verschiedenen Käufern erworben und 2 Tage nach dem Spiel hat mich Viagogo benachrichtigt, dass einem Käufer der Zugang zum Stadion verwehrt wurde und daher die Karten nicht bezahlt werden und zusätzlich eine Strage von 75€ an Viagogo fällig wird.
Ich habe umgehend zurückgeschrieben, dass das nicht sein kann, da ich selbst ja nicht mit den Tickets ins Stadion gegangen bin und aktuell in Asien bin. Viagogo hat mich quasi umgehend zurückgerufen und meinte sie hätten einen Beweis hierfür vorliegen, welchen Sie aber aufgrund von Datenschutzgründen nicht herausgeben. Warum die Tickets ungültig waren solle ich bitte beim FC Bayern erfragen, bzw. mich dort beschweren.
Heute wieder zurück aus Asien habe ich mich in das Ticketportal eingeloggt und umgehend die Benachrichtigung bekommen, dass mein Konto gesperrt ist. Nach vielleicht einem etwas naiven Anruf beim FC Bayern wurde mir erklärt, dass ich demnächst von ihren Anwälten zu lesen bekomme und eine Diskussion am Telefon zu nichts führen wird.
Unabhängig davon, dass man die FC Bayern UE Forderung wohl getrost ignorieren kann, sitze ich nun auf ca. 200€ Kosten: Verkaufserlös der 2 Tickets - Strafe durch Viagogo - Orignalpreis der 4 Tickets.
Alle sehen sich zu 100% im Recht, Viagogo verweist auf den FC Bayern, der FC Bayern auf mich als Verkäufer. Eine Rückgabe der Tickets wäre ja aber nach Zuteilung auch nicht möglich gewesen.
Muss ich damit leben, dass diese 200€ nun einfach verloren sind, obwohl ich Abnehmer für die Karten hatte?
Dass ich dann erst mal von Anwälten mit wenig haltbaren Argumenten genervt werde und keine weiteren Karten mehr kaufen kann ist ebenfalls eine unschöne Nebenerscheinung. Auch vom FC Bayern fühle ich mich als Fan und Mitglied schlecht behandelt, wenn sie den Ticketkauf bei Viagogo unterbinden möchten, dann sollten sie ja wohl eher gegen die Plattform vorgehen. Die sehen aber den Verstoß ausschließlich bei mir.
Und zuletzte noch eine Info: ich habe für andere Spiele noch Karten, zu welchen ich auch gehen werde. Ich habe explizit heute am Telefon anchgefragt was mit diesen Karten ist und mir wurde bestätigt, dass ich diese ganz normal nutzen kann.
Gruß, bunera
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