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BAG-Urteil: Wer krank ist, muss keinen Nachtdienst leisten
#1
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat, stellvertretend für alle Schichtarbeiter, wie es selber betont, ein Urteil gefällt:

Zitat:Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit die http://Arbeitnehmerrechte erheblich gestärkt. Mit ihrem Urteil (Az. 10 AZR 637/13) schützen die Erfurter Richter Schichtarbeiter vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.....

Das Urteil hat nach Angaben einer Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts eine "wegweisende Wirkung" für alle http://Schichtarbeiter und ist nicht allein auf die Krankenpflege beschränkt.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/urte...-1.1933357
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