04-10-2014, 09:19 AM
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat, stellvertretend für alle Schichtarbeiter, wie es selber betont, ein Urteil gefällt:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/urte...-1.1933357
Zitat:Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit die http://Arbeitnehmerrechte erheblich gestärkt. Mit ihrem Urteil (Az. 10 AZR 637/13) schützen die Erfurter Richter Schichtarbeiter vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.....
Das Urteil hat nach Angaben einer Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts eine "wegweisende Wirkung" für alle http://Schichtarbeiter und ist nicht allein auf die Krankenpflege beschränkt.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/urte...-1.1933357
