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Vodafone droht mit Schufa-Meldung
#1
Vodafone droht mit Schufa-Meldung

http://www.vzhh.de/telekommunikation/24 ... unden.aspx


Zitat:.......................Wenn Forderungen gar nicht bestehen oder bestritten werden, darf keine Schufa-Meldung erfolgen. Die Drohung damit ginge ins Leere. Weil viele Verbraucher das aber nicht wissen, zahlen sie.
Unterstützen Sie uns!

Mit einer Klage auf Unterlassung wollen wir gegen das Geschäftsgebaren von Vodafone vorgehen. Hierfür suchen wir noch Betroffene, um unsere Position vor Gericht zu stärken. Wenn Sie Ähnliches bei Vodafone erlebt haben, laden Sie einfach unser Muster für einen kurzen Bericht herunter. Füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn per E-Mail an telekommunikation@vzhh.de, per Fax an (040) 24832-290 oder als Brief an Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg....................mehr im link
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#2
Urteil: Vodafone darf nicht mit Schufa drohen

http://www.computerbild.de/artikel/cb-N ... 72021.html

Zitat:Zitat:
Schlappe für Vodafone: Der Konzern darf Kunden, die eine Rechnung wegen Unstimmigkeiten nicht zahlen wollen, nicht mehr länger mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen. Vor dem Oberlandesgerícht Düsseldorf hatte die Verbraucherzentrale Hamburg auf Unterlassung geklagt (Urteil vom 9. Juli 2013, Aktenzeichen I-20 U 102/12).

http://www.vzhh.de/telekommunikation/24 ... afone.aspx


Der Fall: Vodafone teilte Kunden, die sich über falsche Rechnungen beschwerten und deswegen nur einen Teil zahlten, mit, dass der Konzern verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu melden. Im gleichen Schreiben wies Vodafone auf die negativen Folgen eines solchen Eintrages hin. Das sind Inkasso-Methoden, fanden die Richter, verboten diese Praxis nun und präzisierten: Wer auf einen Schufaeintrag hinweist, muss auch sagen, dass der Eintrag verhindert werden kann, wenn man der Forderung einfach widerspricht. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.“ ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,aus dem link
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#3
Hätte ich Wodavon auch so sagen können.

Ausserdem fliegen sie bei der Schufa raus, wenn sie son Blödsinn tatsächlich machen und sich genug Kunden beschweren. Nur unbestrittene und berechtigte Forderungen dürfen von ihren Mitgliedern der Schufa gemeldet werden. (Habe mich vor 2 Jahren mal ausführlich von einem Schufamitarbeiter aufklären lassen. Der kannte meinen Nickname)
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