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Kein generelles Verbot von Hund und Katze in einer Wohnung
#1
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung

http://www.peter-kehl.de/2013/03/21/kei ... etwohnung/



In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 168/12) festgestellt, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagen, unwirksam sind. Durch solche Klauseln werde der Mieter unangemessen benachteiligt.

Zitat:Der Mieter einer genossenschaftlichen Wohnung hatte einen Vertrag unterzeichnen, der ihn verpflichtete, „keine Hunde und Katzen zu halten”.
Der Mann zog anschließend mit einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Vermieterin forderte den ihn auf, das Tier innerhalb von vier Wochen wegzuschaffen, doch der Mieter reagierte nicht.

Die Vermieterin verklagte ihn daraufhin auf die Entfernung des Hundes und begehrte auch einen zukünftigen Unterlassungsanspruch.

Vor dem BGH hatte die Vermieterin keinen Erfolg. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell ausschließen, würden den Mieter unangemessen benachteiligen, weshalb sie unter §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen würden und damit unwirksam seien..................weiter im link

Finde ich toll. Ich schätze da werden sich bestimmt viele ältere Menschen sich freuen.
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#2
Re: Kein generelles Verbot von Hund und Katze in einer Wohnu

Na, da kann man wirklich ins Grübeln kommen ob man sich nicht ein kleines Hündchen anschaffen soll.

Werde mich dementsprechend mal testen lassen, ob ich Hundehaare vertrage. Gegen Katzen bin ich effektiv allergisch.
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