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Verbraucherzentr.Strafanzeige gegen Kaffeefahrt-Veranstalter
#1
EC-Karte mit Geheimzahl nie herausgeben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


http://www.vzb.de/ec-karte-mit-geheimza ... erausgeben

Zitat:Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. "Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben", warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg..........................
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