Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2017
Bewertung:
0
Hallo, bin neu hier und zufällig auf das Forum gestoßen:
Ich hatte Auswärtstickets für ein Bundesligaspiel beim Verein direkt erworben.
Da ich kurzfristig umdisponieren musste, habe ich diese privat weitergegeben bzw. verkauft (nicht überhöht).
Jetzt erhalte ich vom gastgebenden Heimverein ein Schreiben, dass ich die ATGBs verletzt hätte, verbunden mit der Festsetzung einer Vertragsstrafe von 500€, die bei fristgerechter Zahlung eines Teilbetrags von 250€ für den Rest erlassen werden würde. Grund sei, die Tickets wurden über ein Ticketportal (VG) überhöht weiterveräußert. Gleichzeitig soll ich die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (10.2 Unzulässige Weitergabe) unterschreiben.
Habe ich mit Weitergabe/Verkauf der Tickets an einen Dritten gegen die AGB s vom Heimverein verstoßen bzw. rechtfertigt das die gestellte Forderung?
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich diese nicht über das Ticketportal verkauft habe und auch kein account dort besitze?
Sorry, bin etwas kopflos.
Beiträge: 727
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2013
Bewertung:
0
Im der Tat kann dir da meiner Meinung nach keiner was. Ich würde denen antworten das ich bei denen keine Karte gekauft habe. Mal sehen was kommt, bestimmt ne Standardantwort.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2017
Bewertung:
0
Danke.
Das reicht?
Also nicht groß anführen, dass ich sie weitergegeben habe bzw verkauft habe? Müsste ich dann den Käufer angeben?
Dass ich es richtig verstehe, mit dem Erwerb der Auswärtstickets kann ich nicht gegen die AGBs des anderen (Heim)vereins verstoßen oder habe ich irgendwo angeklickt, dass ich auf die AGB s des anderen Vereins hingewiesen wurde und diese zu beachten sind?
Tauschen sich die Vereine eigentlich aus bzw geben die Daten der Besteller so einfach raus?
Beiträge: 727
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2013
Bewertung:
0
Ich glaube das die besagte Kanzlei sowohl den Heim als auch Auswärtsverein zu seinen Mandanten zählt und hier etwas durcheinander geworfen hat. Wenn ich mich zu dem Thema äußere dann wird man mir trotzdem sagen ich hätte gegen die Atgb verstoßen und eine Unterlassungserklärung von mir fordern. Diese werde ich aber niemals unterschreiben. In genau diesem Fall würde ich aber einfach antworten das ich bei besagtem Verein für dieses Spiel keine Karte gekauft habe. Sie sollen mir die Rechnungsnumner nennen und das ich damit den Atgb zugestimmt habe. Das werden sie aber nicht können und die Abmahnung läuft ins leere.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2017
Bewertung:
0
Hallo,
hatte ich vergessen.
Das Schreiben ging mir direkt vom Heimverein zu, nicht von einer bevollmächtigten Anwaltskanzlei.
Beiträge: 727
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2013
Bewertung:
0
Vom Heimverein?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2017
Bewertung:
0
ja.
Tauschen die sich untereinander aus oder übermittelt der Verein, der das Auswärtsspiel zu bestreiten hat die Namen der Ticketkäufer an den Heimverein mit?
Beiträge: 727
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2013
Bewertung:
0
Normalerweise nicht. Es sei denn man fragt explizit nach und die sind so dumm und machen das. Auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Ich würde hier dem abmahnenden Verein schreiben das ich bei ihnen keinen Kauf getätigt habe. Die Atgb des Heimvereins habe ich nicht durch einen Ticketkauf beim Gastverein anerkannt. Ginge auch nicht da Atgb nur zwischen Verein (wo ich die Karte gekauft habe) und Erstkkäufer wirksam einbezogen werden können. Wenn überhaupt muss mich dann der Gastverein abmahnen, aber auch die kann man in der Luft zerreißen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).