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Abmahnung durch Becker und Haumann
#1
Hallo zusammen,

durch Googeln von Becker und Haumann bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Wie viele von euch, habe auch ich Post von BuH bekommen. Ich schildere mal kurz den Fall:

Ich bin Vereinsmitglied und gehörte zu den wenigen glücklichen, die Karten durch die telefonische Bestellung, gegen den FcB erhalten haben. Jetzt kann ich allerdings aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel und habe die Karten bei ebay angeboten.

1 Woche später Post von BuH, darin heißt es, Rechtsverletzung liegen vor:

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-die Auktionwurde nicht als Sofort-Kauf beendet
-Der Verkaufspreis liegt 15% über dem Originalpreis

Nun soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und einen pauschalen Schadensersatz von 420€ leisten.

Was mich stutzig macht: Beim BVB bin ich registriert, bei ebay meine Frau (auch mit ihrer email)
Trotzdem ist das Anwaltsschreiben komplett an mich gerichtet.

Hoffe auf eure Hilfe, vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps für mich.
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#2
Lies Dir mal das Forum durch, da wirst Du sehr viele Hilfe finden.

Falls du nicht lersen kanst Big Grin wirst Du auch die Tips nicht finden, die da lauten, antwort an BuH Verkauf durch BGB genehmigt, Verkauf aus privaten Gründen, Drohung mit RA oder Verbraucherzentrale.

BGH Urteil findest Du in den Infos zum Thema.
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#3
Krennz, post: 19044, member: 16 schrieb:Lies Dir mal das Forum durch, da wirst Du sehr viele Hilfe finden.

Falls du nicht lersen kanst Big Grin wirst Du auch die Tips nicht finden, die da lauten, antwort an BuH Verkauf durch BGB genehmigt, Verkauf aus privaten Gründen, Drohung mit RA oder Verbraucherzentrale.

BGH Urteil findest Du in den Infos zum Thema.

Kann man die Argumentation "Verkauf aus privaten Gründen" auch benutzen wenn man (innerhalb von ca. zwei bis drei Jahren) ca. 50 Mal Tickets verkauft hat?
Die "Anzeige" bezieht sich nur auf ein Angebot mit 2 Tickets (Sofort-Kauf, aber zu teuer) - im Schreiben sind aber noch viele weitere Verkäufe aufgelistet, die man wahrscheinlich aus den Bewertungen meines eBay-Accounts hat. Dort sind nämlich nur jeweils der Titel des Angebots bei eBay, Artikelnummer, sowie das Verkaufsdatum angegeben, und dazu halt immer der Hinweis der vorliegenden Rechtsverletzungen (ATGB wurden nicht abgebildet, Verkaufs-/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis).

Kann man da noch das Argument "Verkauf aus privaten Gründen" benutzen?


Gruß Daniel
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