06-06-2013, 12:14 PM
Na denn Prost!
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/na-denn-prost-
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/na-denn-prost-
Zitat:Seit 1. Juni ist auch bei Energydrinks in Gläsern auf erhöhten Koffeingehalt hinzuweisen - Verbraucherzentrale sieht Lücken
Seit dem 1. Juni gelten erweiterte Regelungen für Energydrinks. Sie definieren verbindliche Höchstmengen für typische Inhaltsstoffe wie Koffein oder Taurin. Außerdem muss ein erhöhter Koffeingehalt von mehr als 150 mg pro Liter jetzt auch bei lose, also in Gläsern oder Bechern verkauften Energydrinks, angegeben werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Bislang war diese Angabe nur auf Dosen und Flaschen erforderlich. ....................
.........................Ein Zuviel an Energydrinks, gar in Kombination mit Alkohol und starker körperlicher Bewegung, kann zu gesundheitlichen Problemen wie Krampfanfällen oder Herzrhythmusstörungen führen, warnt die Verbraucherzentrale. ...............mehr im link

