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Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren
#1
Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren

http://www.steigerlegal.ch/2013/04/15/v ... grafieren/
Zitat:Wer in der Schweiz einen Hecht fängt und diesen fotografiert, wiegt und vermisst, versetzt diesen in Angst und Schrecken:

«Der Beschuldigte versetzt einen Hecht, der beim Eglifischen zufällig angebissen hat, in Angst und Schrecken, da er ihn fotografiert, wiegt und vermisst. […]»

Im Kanton Zürich wurde ein Fischer unter anderem für diese Missachtung der Würde eines Tieres (Art. 4 Abs. 2 TSchG) mit einer Busse von 300 Franken – oder ersatzweise drei Tagen Freiheitsstrafe – bestraft.

Ob der Hecht diese fahrlässig begangene Straftat überlebt hat – zum Zeitpunkt der Straftat musste er offensichtlich noch am Leben sein – ist nicht überliefert. Aus rechtlicher Sicht hätte sich der Fischer allerdings nochmals strafbar verhalten, wenn er den Hecht nicht unverzüglich getötet hätte (Art. 100 Abs. 2 TSchV), wie ein Beispiel aus dem Kanton Aargau zeigt: ..................................weiter im link
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#2
Regine12 schrieb:Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren
Was ist daran falsch?
Vergessen?Ein Fisch atmet durch die Kiemen,holt den Sauerstoff aus dem Wasser.
Wenn man einem Menschen minutenlang die Kehle zuschnürt ist das auch eine Straftat.
Auch in Deutschland könnte man bestraft werden. http://§ 17 des Tierschutzgesetzes

m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.
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#3
Ich habe es nicht eingestellt, weil ich es falsch finde. Ich habe die Hoffnung das die Sportangler mal ein wenig über das was sie machen nachdenken!! Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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#4
Regine12 schrieb:Ich habe es nicht eingestellt, weil ich es falsch finde. Ich habe die Hoffnung das die Sportangler mal ein wenig über das was sie machen nachdenken!! Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ein deutscher Sportangler sollte es wissen und macht es normal gesehen nicht da Catch and Release in Deutschland grundsätzlich verboten ist.Ausnahme,Fisch hat Schonzeit,oder ist unterm Maß.
Zitat:Staatsanwaltschaft Detmold
"Catch & Release" - Verurteilung wegen Tierquälerei
Nicht etwa ein der klassischen Sportdisziplin Ringen ähnliches Verhalten hat unlängst einem 33 Jahre alten lippischen "Petri-Jünger" eine Geldstrafe beschert, vielmehr eine dem Vernehmen nach in Anglerkreisen nicht unübliche Tat. Über den "professionellen Karpfenangler" und seine Leidenschaft, möglichst stattliche Fische zu fangen, ohne diese dem Verzehr zuzuführen, die Tiere vielmehr nach langem Drill (Angelvorgang) und anschließender Anlandung zu messen und zu wiegen, um sie sodann - nach Fertigung eines Photos für die Trophäensammlung - wieder in ihr nasses Element zu entlassen, war vor gut einem Jahr in der Lippischen Landeszeitung berichtet worden, nachdem es dem Mann gelungen war, einen besonders prachtvollen Karpfen zu dem beschriebenen Zweck an Land zu ziehen. Das Veterinäramt des Kreises Lippe hatte nach Erscheinen des Zeitungsartikels im Zusammenhang mit dem beschriebenen Vorgehen ("Catch & Release") bei der Staatsanwaltschaft Detmold Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet und darauf hingewiesen, die betroffenen Tiere würden durch das zweifelhafte Angelvergnügen, den Drill und das Aufbewahren außerhalb des Wassers, andauernd, erheblich und wiederholt leiden. Angeln zum Zwecke der Selbstdarstellung und des Auslebens persönlicher "sportlicher" Ambitionen - also nicht zum Nahrungserwerb - sei mit dem Gesetz nicht vereinbar. Nachdem eine von der Staatsanwaltschaft initiierte Bestrafung im Strafbefehlswege nicht zustande gekommen war, wurde am 31.03.2011 Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Lemgo durchgeführt. Dieses schloss sich der Argumentation der Veterinär- und der Anklagebehörde an und verurteilte den bis dahin unbestraft gebliebenen Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Datum: 06.04.2011 Seite 1 von 1 Aktenzeichen:
Oeiginalquelle nicht zu finden.

m.f.G.
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