12-28-2012, 10:33 AM
Endlich Schluss mit dem Begriff „Legal Highs“: OLG Nürnberg bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetzes
http://blog.beck.de/2012/12/27/endlich- ... elgesetzes
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Zitat:„Legal Highs“ oder „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“: So werden vermeintliche Räuchermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer genannt, die tatsächlich als Rauschmittel missbraucht werden. Die Rauschwirkungen, die solchen klassischer Betäubungsmittel ähneln, beruhen auf synthetischen Zusätzen, wie z.B. JWH-Alkylindolen, Cathinon-Derivaten oder Piperazinen.
Mit dem Beimischen der synthetischen Zusätze versuchen die Hersteller gezielt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auszuhebeln, da dieses nur anwendbar ist, wenn die Substanzen dort ausdrücklich genannt sind. Sie preisen die Produkte bewusst als „Legal Highs“ an, um vorzutäuschen, dass Händler und Konsumenten ansonsten keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten haben. Mit dem OLG Nürnberg hat nun erstmals ein Obergericht mit überzeugenden Gründen festgestellt, dass die „Neuen Psychoaktiven Substanzen“ dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfallen.
In dem Urteil des OLG Nürnberg vom 10.12.2012 (1 St OLG Ss 246/12) heißt es dazu wie folgt:........................weiter im link

