10-09-2014, 11:59 AM
http://Kündigung per E-Mail
Zitat:Zitat:
Erhält der Arbeitnehmer eine E-Mail, mit der die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, ist eine solche Kündigung unwirksam. Denn eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform,
§ 623 BGB.
Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung per Fax......................................

