05-30-2014, 11:51 PM
http://eBay-Auktion: Aukt...rag
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Zitat:Das Oberlandesgericht Karlsruhe (http://9 U 233/12) hatte sich mit einer http://eBay-Auktion zu beschäftigen: Ursprünglich wurde bei http://ebay ein KFZ angeboten. Telefonisch und per E-Mail haben sich Käufer und Verkäufer über den Kauf geeinigt, speziell der Kaufpreis wurde geklärt. Hiernach hat der Verkäufer die Auktion abgebrochen (es gab also keinen Kauf über http://eBay!) und hat das KFZ zum Käufer gebracht. Hier wurden KFZ und Geld übergeben, es kam zur Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages. Das OLG stellte nun fest, dass die Angaben im http://ebay-Auktionstext Beschaffenheitsangaben waren, die in den schriftlichen Kaufvertrag hineinwirken...............................................................
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