Ok...das hört sich echt gut an.
Aber könnte dann nicht einfach jeder behaupten, dass er die Tickets nicht reingestellt hat?
Zudem steht im Schreiben, dass ich eine Auskunftspflicht habe. Können die mich zwingen, zu sagen, wen ich die Karten zu welchem Preis veräußert habe?
Gruß
Gerrit