mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu...