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IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert (/showthread.php?tid=910) |
RE: IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert - Regine12 - 04-09-2013 IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert werden http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-03 ... 18-12.html Zitat:Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Da die Speicherung von IP-Adressen einen Eingriff in die Grundrechte der Nutzer auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und auf informelle Selbstbestimmung darstellt, bedarf die Annahme einer Pflicht zur Speicherung dynamischer IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – jedoch einer gesetzlichen Grundlage. RE: IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert - Krennz - 04-10-2013 Re: IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeich Damit dürfte ein Heilmittel gegen den Abmahnwahn gefunden sein. Ich stelle den Text auch in den Abmahnbereich |