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LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau (/showthread.php?tid=723) |
RE: LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau - Regine12 - 01-10-2013 LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau im privaten Bereich http://www.dr-bahr.com/news/20-eur-scha ... reich.html Zitat:Wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung ist pro Bild ein Schadensersatz von 20,- EUR angemessen (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012 - Az.: 23 S 66/12). RE: LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau - Regine12 - 01-13-2013 Fotoklau bei eBay: 45 Euro Schadensersatz pro Lichtbild Fotoklau bei eBay: 45 Euro Schadensersatz pro Lichtbild http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/fo ... htsanwalt/ Zitat:Ein solches Lizenzentgelt von 45,00 Euro pro Bild ist dasjenige, auf das sich ein vernünftiger Lizenzgeber an seiner Stelle mit einem vernünftigen Lizenznehmer anstelle des Beklagten angemessener Weise geeinigt hätten. Dies schätzt das Gericht gemäß §§ 495, 287 Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Ihnen zufolge beträgt bei einer Nutzungsdauer von einer Woche bei Veröffentlichung auf einer “Homepage” das Entgelt 90,00 Euro. Indes sind die Werte nicht schematisch zu übernehmen. Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 – 2 U 7/11).....................mehr im link |