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BGH verwirft Klauseln der Lebenversicherer - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Recht (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: BGH verwirft Klauseln der Lebenversicherer (/showthread.php?tid=553) |
RE: BGH verwirft Klauseln der Lebenversicherer - Krennz - 07-30-2012 Die Verbrucherzentrale NRW informiert: Zitat:Wer ohne detaillierte Kenntnisse eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abschließt, der wundert sich beim Blick auf die ersten Kontoauszüge: Da hat er Beitrag um Beitrag gezahlt – aber das angesammelte Kapital ist deutlich geringer. Das liegt daran, dass die Gesellschaften ihre Abschlusskosten – darin enthalten sind auch die Provisionen/Courtagen für die Vermittler – gleich von den ersten Beiträgen abziehen. Kunden, die frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, erhalten deshalb häufig nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe zurück oder womöglich sogar keinen Cent. Das wird den Versicherern garnicht schmecken. |