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Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Ges - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Ges (/showthread.php?tid=534) |
RE: Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Ges - Regine12 - 06-13-2012 Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Gesprächen http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... l?nn=65116 Zitat:Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012. Schlappe für R-Gespräch Vermittler http://strafverfahren.blogspot.de/2010/ ... ttler.html Das Amtsgericht Lahnstein (Aktenzeichen 20 C 665/09) hat mit Urteil vom 01.06.2010 die Klage der 08/15 GmbH abgewiesen Zitat:3. Ein Recht auf Widerruf der auf Abschluss eines Vertrages über die Her*stellung eines R-Gesprächs gerichteten Willenserklärung besteht gemäß § 312d Abs. 3 BGB nicht, wenn der Angerufene das Gespräch durch Wahl einer Tastenkombination am Telefonapparat annimmt.R-Gespräche von Minderjährigen http://www.vz-nrw.de/UNIQ13395768862935 ... d=1057351A Zitat:Kosten für R-Gespräche, die Minderjährige annehmen, mussten Eltern nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.03.2006 – III ZR 152/05) bislang meist nicht bezahlen. Denn bis vor kurzem gab es für Eltern noch keine allgemeine Möglichkeit, ihren Anschluss vor R-Gesprächen zu schützen. Dies hat sich nun aber geändert! |