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Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? (/showthread.php?tid=443) |
RE: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? - Regine12 - 02-13-2012 Die Meldungen gehen weiter. http://viewtopic.php?f=3&t=816 Hier noch ein anderer Beitrag darüber. Ich stelle das mal extra ein . Denn der Schock ist ja für viele User doch sehr gross. Möchte nur wissen wie die Gerichte den Andrang bewältigen werden. Filesharing: Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung http://www.damm-legal.de/filesharing-ko ... entwarnung Teilweise Entwarnung Zitat:Laut übereinstimmenden Presseberichten müssen tausende ehemalige Nutzer der stillgelegten Plattform Kino.to mit Strafverfahren rechnen (vgl. zB Focus). Dabei solle es sich allerdings vorerst nur um diejenigen Kunden handeln, die sog. Premium-Accounts auf Kino.to unterhielten. Diese Premium-Kunden hatten (per PayPal) dafür gezahlt, Zugang zu den Filmen auf der Plattform zu erhalten, ohne dass in diesen die ansonsten üblichen Werbebanner eingeblendet wurden. Was wir davon halten? Es sollte nichts so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Das Urteil des LG Leipzig, welches das bloße Betrachten von Streaming-Angeboten als strafbar ansieht, steht bis jetzt noch allein auf weiter Flur. Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet. Außerdem dürfte es sich bei den Nutzern der Plattform eher um “kleine Fische” handeln, deren Strafbarkeit, sofern diese dann bejaht würde, im Bagatellbereich einzustufen wäre. Mit Verhaftungen ist daher nicht zu rechnen. Wer gleichwohl Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhält, sollte sich zu der Angelegenheit vorerst überhaupt nicht äußern und sofort unsere anwaltliche Hilfe (hier: Kontakt) in Anspruch nehmen...........................aus dem link Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben nun vor den Kadi ziehen will. Man hat ewig nichts gegen diese Seiten unternommen !!!!!!! Wieso wurden diese Seiten nicht vom Netz genommen. Die Rechtslage hat sich ja nicht verändert !!!!!!!! Es war ein ewiges Hin und Her. Selbst die Fachleute wussten nicht ob man sehen darf oder nicht. Aber so ist es ja ständig. Justitia – Die Blinde mit der Binde. Ist sonst ja nicht meine Art meinen Senf dazu zu geben. Aber das ärgert mich mächtig. RE: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? - Regine12 - 02-13-2012 Re: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutz Bevor einer mir klar macht, dass meine Meinung daneben ist. Hier für User die so unwissend sind ,wie ich es bis vor kurzen noch war . http://Vergleich: Video on Demand, Online-Videothek, Tauschbörse. Was ist legal? Welche Kosten entstehen? Link Genau darüber was unten im link steht ,habe ich mir heute auch so meine Gedanken gemacht. Zitat: http://strafprozess.blogspot.com/2012/0 ... 3369439745 . Link Aber wenn selbst die Rechtsexperten nichts Genaues wissen, werden wir halt warten bis die ersten Urteile kommen. Denn das so viel genannte Urteil , ist so viel ich mitbekommen habe ,noch nicht in schriftlicher Form verfasst worden.Vielleicht steht davon dann gar nichts im Urteil. http://law blog Archiv Kino.to: Drohen tausende Durchsuchungen? .link Lest euch ruhig mal die Kommentare durch. Dieser Kommentar sagt genau das aus was ich meine. Zitat:wie sieht es denn aus mit dem, dass der gemeine User nicht erkennen kann und konnte, dass es sich hierbei um ein illegales Angebot handelte. Sowas ähnliches wurde doch auch mal um Zusammenhang von allofmp3 diskutiert und geschrieben. Gilt dies nicht auch bei Kino.to?Bei dieser Gruppe werde ich mich mal einreihen. Zitat:http://Ist das jetzt eigentlich strafbar? - . link Zitat:http://Angstmache oder reale Bedrohung: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Premium-User von Kino.to MKB Rechtsblog- link Zitat:http://IT-Recht: Nun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to! > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht - Städteregion Aachen link |