![]() |
|
Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. (/showthread.php?tid=271) |
RE: Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. - Regine12 - 08-06-2010 Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen Unberechtigten Forderungen unbedingt widersprechen http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ128105314408743/link760331A.html Sonst Gefahr für negativen Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen mit kostenloses Musterschreiben Zitat: Wer sich mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sieht, sollte unbedingt – auch wenn er sich hundertprozentig sicher ist, dass für ihn keine Zahlungspflicht besteht – der Forderung einmal nachweislich schriftlich widersprechen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Grund dafür ist eine kürzlich in Kraft getretene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (negativer Schufa-Eintrag) u.a. zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. ............aus dem link http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,710108,00.html RE: Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. - Krennz - 08-06-2010 Daist meine Meinung, dass hier aml wieder von den Verbraucherzentralen vollkommen unkritisch den Abofallenstellern zugearbeitet wird. Hierzu ein Beitrag eines Herrn, den ich sehr schätze http://www.netzwelt.de/forum/vermeintli ... ost1314459 Nach meiner Kenntnis dürfen nur eingetragene Mitglieder bei der Schufa Meldungen machen. Stellt sich heraus, dass die Meldenden zu den Abofallenstellern gehören fliegen sie aus der Schufa (Auskunft eines höheren Mitarbeiters der Schufa) Einiges steht auch unten in meinem Link zu Wikipedia RE: Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. - Regine12 - 05-30-2014 http://AG Ahlen: Datenübermittlung an SCHUFA trotz Bestreiten der Forderung Das AG Ahlen (Urt. v. 08.10.2013 - Az.: 30 C 209/13) hatte zu entscheiden, wann eine Datenübermittlung an die SCHUFA trotz Bestreiten der Forderung rechtmäßig ist. Zitat:Die Klägerin hatte einen Mobilfunkvertrag bei dem Beklagten. Im Laufe des Vertrages kam es zu unterschiedlichen Ansichten über die einzelnen Konditionen und die Höhe des Entgeltes. Der Beklagte forderte u.a. 1.000,- EUR ein. Die Klägerin widersprach der Forderung und lehnte dabei insbesondere eine Datenübermittlung an die SCHUFA ausdrücklich ab. RE: Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag. - Regine12 - 09-22-2015 http://OLG Düsseldorf: Auch Inkasso-Unternehmen darf Verbindlichkeiten an SCHUFA melden Zitat:Nicht nur der eigentliche Forderungsinhaber, sondern auch das eingeschaltete Inkasso-Unternehmen selbst darf eine offene Verbindlichkeit des Schuldners der SCHUFA melden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2015 - Az.: I-16 U 41/14). |