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RE: Zeitungsabo - Regine12 - 06-07-2010 Zeitungsabo Vertragsabschluss auf der Strasse. Zuerst mal ein Video um Euch mal zu zeigen ,wie leichtgläubig doch die Passanten sind.http://www3.ndr.de/sendungen/markt/videos/markt5178.html Wieso soll man seine Bankdaten bei Gratis geben :recht: Ich würde nie meine Bankdaten preis geben. Woher weiss ich was die damit machen !!!!!!!!!!!!!!! Die Sache läuft unter Haustürgeschäft. Wann liegt ein Haustürgeschäft vor http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Haustuergeschaefte/haustuergeschaefte_1.htm Das """ im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen """ trifft hier zu. Hat man keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Zitat:Quelle - http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/unwirksame-agb-bei-online-shops/fehlende-falsche-widerrufsbelehrung-agb-online-shops/fehlende-falsche-widerrufsbelehrung-agb-online-shops.htmlhat die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen begonnen. In aller Regel kann dann ein Widerruf auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgreich erklärt werden. Z.B. Wochen - Monate, Rechtsgrundlage: § 355 Abs. 3 S. 3 BGB Hat man eine Widerrufbelehrung erhalten gibt es noch die Anfechtung wegen Irrtum. Anfechtung : http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertragswesen-eBusiness/14890-Anfechtung-wegen-Irrtums.html Ich schicke solche Briefe immer per Einschreiben mit Rückantwort. Von dem Schreiben mache ich eine Kopie. Da wird dann im Ernstfall der Zeuge bestätigen das er den Text des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Das wir das Schreiben danach sofort in den Umschlag gegeben haben und diesen verschlossen haben. Das wir nach schliessen des Briefes ihn sofort gemeinsam zur Post brachten und am Schalter übergeben haben. Dann habe ich einen Beweiss dafür das ich widerrufen / angefochten habe. E-mail kein Beweiss vor Gericht. http://www.123recht.net/Sind-E-Mails-ein-Beweismittel-vor-Gericht-__a27477.html Auch bei einen Fax hat man Probleme. Nicht alle Richter erkennen es an. http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/ Gerichtsvollzieher Zitat:Quelle - ganz unten http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Beweis-fuer-ein-Schreiben-Fax-Mail-Brief-1512146-2512146/Bei mir haben Einschreiben per Rückantwort immer Erfolg gehabt. Was für ein Datum zählt ? Das Abschicken oder der Empfang. Ich würde das sagen. Es heißt: das Schreiben muss in den Empfangsbereich des Adressaten gelangen. Der Poststempel ist lediglich das Absenden, aber noch lange nicht das Erreichen des "Empfangsbereich des Adressaten". Wenn ich eine Faxnummer habe ,schicke ich zur Sicherheit immer ein Fax vorab. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:cImdNXh5dhIJ:www.ansahl.com/eblog/index.php/weblog/richtig-kuendigen-und-fristen-beachten/1625+Widerruf+-+gilt+Poststempel+oder+Eingangsdatum%3F&cd=7&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox RE: Zeitungsabo - Regine12 - 06-16-2010 Hier etwas von der Verbraucherzentrale. Statt Nebeneinkommen Zeitungsabo / Wie Jobsuchende geprellt werden http://www.vz-berlin.de/UNIQ127672372308520/link596501A.html Zitat:Die Verbraucherzentrale Berlin rät, bei Nebenverdiensten Vorsicht walten zu lassen und auf keinen Fall vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die nichts mit der zukünftigen Arbeit zu tun haben. "Wenn der Anbieter keine konkreten Angaben zu der Tätigkeit macht und von Bearbeitungsgebühren spricht, sollte man umgehend das Gespräch beenden", so Dr. Peter Lischke, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. "Bei seriösen Arbeitgebern wird nach erbrachter Leistung ein Gehalt bezahlt – und nicht vorher Geld eingefordert, egal auf welche Art." |