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RE: Man kann sich erfolgreich gegen VeRi zu Wehr setzen - Krennz - 09-03-2014 Hier beschreibt eine http://Rechtsanwaltskanzlei wie es geht Danke @[USER=20143]Lapaloma[/USER] für den Hinweis Zitat:Die Nutzung des eingetragen Markenzeichens durch unseren Mandanten war daher durch den Ausnahmetatbestand des 23 Nr. 3 MarkenG gerechtfertigt und konnte durch den Markeninhaber nicht untersagt werden: Dementsprechend sollte sich jeder Betroffene an Ibäh wenden den Sachverhalt schildern und die Herausgabe der Daten verlangen. RE: Man kann sich erfolgreich gegen VeRi zu Wehr setzen - Lapaloma - 09-04-2014 Hallo, letztendlich hat man sich auf einen "Kompromiss" geeinigt.Es blieb bei einer Vertragsstrafe von ca.1000 Euro, welche ich in entsprechenden Monatsraten an eine "gemeinnützige" Borussia - Stiftung zahlen sollte.Nach Zahlung von 4 Monatsraten und meinem Hinweis, dass ich keine Knete mehr habe (was den tatsachen entspricht) hat man mir die "Reststrafe" erlassen. Wenn ich früher auf dieses Forum gestossen wäre, hätte MG vor den EuGH ziehen können, die hätten von mir keinen Cent bekommen. Gruß an alle Leidensgenossen und immer schön gelassen bleiben...:mad: RE: Man kann sich erfolgreich gegen VeRi zu Wehr setzen - Krennz - 09-04-2014 Es tut mit leid was Dir passiert ist. RE: Man kann sich erfolgreich gegen VeRi zu Wehr setzen - Krennz - 09-04-2014 Habe heugte an BMG folgendes losgelassen: Sehr ungeehrte Damen und Herren, Sie mahnen unberechtigt Privatverkäufer ab, um sie zu zwingen ihre Karten nicht mehr über Internetforen zu verkaufen. An diesem Zustand sind sie doch selber schuld. Wenn sie den Fans ermöglichen in Notfällen ihre Tickets zurückzugeben, würde keiner seine Tickets über ibäh oder sonstige Auktuionshäuser tzu verkaufen. Allerdings hat das Amtsgericht Fürth in seinem Urteil nicht das vorher ergangene Urteil I ZR 74/06 berücksichtigt, wonach der Privatverkauf von Tickets, ohne Einschränkungen, möglich ist. Ein Kernsatz dieses Urteils ist: "Das Angebot regelt die Nachfrage" oder " Es gibt kein Gestz, das den Verkauf von Tickets verbietet" Gegen diese Grundsätze verstossen Sie mit Ihren Abmahnungen. Ausserdem gibt es in Deutschland ein Preisbindungsverbot nach GWB. Ein User, der sein Ticket verkauft, ist im weitesten Sinne ein Händler, un unterleigt somit dem GWB, genauso wie Sie. Demanch ist der § 7 c. Ihrer ATGB nicht Gesetzeskonform Ich bin bereit notfalls mit Ihnen bis zum EUGH zu gehen um den Privatverkäufern wieder zu ihren -Rechten zu verhelfen. eine Beschwerde beim BGH ist in Vorbereitung. Ich bin Admin von Rechti.de, Grosshandelskaufmann und interessierter User. Viel Spass |