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Kaution ist für Vermieter Tabu - Druckversion

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RE: Kaution ist für Vermieter Tabu - Krennz - 05-07-2014

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter während der Mietzeit bei Mietstreitigkeiten auf die Mietkaution zurückgreifen darf.

Die Entscheidung des BGH:

Zitat:Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter tabu, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (http://VIII ZR 234/13). Ein Vermieter darf selbst dann nicht auf das hinterlegte Geld zugreifen, wenn er sich mit dem Mieter um die Höhe der Miete streitet.

http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-des-bundesgerichtshofs-kaution-ist-fuer-vermieter-tabu-1.1953682