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Cold Calls: Unwirksamer Vertrag wenn Vertragsschluss auf unerwünschtem Werbeanruf beruht - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Telekommunikation (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=11) +--- Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Cold Calls: Unwirksamer Vertrag wenn Vertragsschluss auf unerwünschtem Werbeanruf beruht (/showthread.php?tid=1363) |
RE: Cold Calls: Unwirksamer Vertrag wenn Vertragsschluss auf unerwünschtem Werbeanruf beruht - Regine12 - 04-28-2014 Cold Calls: Unwirksamer Vertrag wenn Vertragsschluss auf unerwünschtem Werbeanruf beruht Zitat:Das Amtsgericht Bremen (http://9 C 573/12) hat festgestellt, dass ein Vertrag mit einem Verbraucher nichtig ist, wenn dieser nach einem unerwünschten Werbeanrufe zu Stande kam. Das Gericht sah die Regelung des Wettbewerbsrechts zum Schutz unerwünschten Werbeanrufen an dieser Stelle als Verbotsgesetz im Sinne des Paragraphen 134 Bürgerliches Gesetzbuch an. Das bedeutet, dass ein Vertrag, der unter Verstoß gegen diese Regelung zu Stande kommt letztlich nichtig ist. |