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RE: Schönheitsreparaturen: Vertragsklauseln prüfen! - Krennz - 07-23-2013 In einem Artikel von Spiegel Online las ich einiges über BGH-Urteile zu Schöheitsreparaturen und dass viele Klauseln lt. BGH ungültig sind. Dadurch brauch der Mieter evtl. garnicht renovieren. Hier einige Auszüge: Zitat:Wer dringend eine Wohnung sucht, unterschreibt trotz Magengrummeln häufig Mietverträge mit absurden Forderungen: Feste Zeitpläne, wann welcher Raum zu streichen ist, zum Beispiel. Quoten, wonach der Mieter sich anteilig an Renovierungskosten zu beteiligen hat. Oder die Vorgabe, bei Auszug zu renovieren. Weiter im Link http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 12280.html |