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EliteParter.de Vertrag kündigen?Urteil hilftt Verbraucher - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: EliteParter.de Vertrag kündigen?Urteil hilftt Verbraucher (/showthread.php?tid=1048) |
RE: EliteParter.de Vertrag kündigen?Urteil hilftt Verbraucher - Regine12 - 07-11-2013 EliteParter.de – Vertrag kündigen? Urteil unterstützt Verbraucher http://kanzlei-lachenmann.de/eliteparte ... erbraucher Zitat:Derzeit beschweren sich Mandanten, die sich bei ElitePartner.de für ein 1-monatiges Probeabo online anmelden und den Vertrag fristgerecht online kündigen, dass sie trotz eines neuen Urteils die Mitteilung erhalten, dass die Kündigung auf Grund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sei, weil sie hätte schriftlich erfolgen müssen. Es wird Ihnen weiter mitgeteilt, dass sich der Vertrag um 6 Monate verlängert habe. Pro Monat werden € 69,90 brutto fällig. Kündigungsklausel von Onlinedienstanbieter unwirksam – Kündigung per E-Mail muss akzeptiert werden http://blog-it-recht.de/2013/05/16/kund ... ert-werden |