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Countdown-Auktion Internet kann verbotenes Glücksspiel sein - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abofallen & Gratisdienste (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Countdown-Auktion Internet kann verbotenes Glücksspiel sein (/showthread.php?tid=1010) |
RE: Countdown-Auktion Internet kann verbotenes Glücksspiel sein - Regine12 - 06-10-2013 Eine Countdown-Auktion im Internet kann ein verbotenes Glücksspiel sein (VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2013 - Az.: 6 S 88/13). http://www.dr-bahr.com/news/countdown-i ... spiel.html Zitat:Der Kläger betrieb eine Countdown-Auktion im Internet. Dabei wurden hauptsächlich elektronische Waren angeboten. Bei der Versteigerung lief für jedes Produkt eine Zeituhr rückwärts. Gebote waren nur vor Ablauf der Zeituhr durch den Einsatz eines Gebotspunktes möglich. Die Gebotspunkte mussten zuvor von den Teilnehmern der Versteigerung gekauft werden. Ein Gebotspunkt kostete, je nach der Anzahl der insgesamt erworbenen Gebotspunkte, zwischen 0,60 - 0,75 EUR. |