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Neue Drohgebärden von elinkie - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Shopping & Auktionen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=17) +--- Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Neue Drohgebärden von elinkie (/showthread.php?tid=125) Seiten:
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RE: Neue Drohgebärden von elinkie - Sunny - 07-03-2010 Nee, wollt`s nur wissen, weil ich dacht das du auch Einspruch eingelegt hattest. Dann wäre es nämlich richtig interessant geworden wenn die trotzdem wieter machen. So schmeißen die zumindest weiterhin ihr Geld aus dem Fenster. :lol: RE: Neue Drohgebärden von elinkie - brati48 - 03-14-2011 moinmoin, also mal wieder was von mir und den dummen elinkasso,habe vor gut einer woche mal wieder ein brief im kasten gehabt,diesmal mit gut 400 € weniger als das letze mal,statt gut 3200 € nur gut 2800€,sie baten dach "liebevoll" um zahlung,dachte aber mit zinsen würd es mehr und nicht weniger,denken die ich bin doof,an lesung und grossen gelächter, ging er in den reisswolf,mit ein guten gruss an die beste chefin,wer weiss schon wie die heisst,irgent wie g. ....,ist auch ega,kann mich getrostmal, grüss brati48 RE: Neue Drohgebärden von elinkie - Krennz - 05-14-2012 Um el-inkie ist es ja richtig ruhig geworden, oder hat noch Jemand Probleme mit denen? RE: Neue Drohgebärden von elinkie - syrincs01 - 05-16-2012 Hy, ab und zu bekomme ich noch Post, aber es ist deutlich weniger geworden als noch vor einem Jahr. RE: Neue Drohgebärden von elinkie - Krennz - 05-16-2012 Zwischenzeitlich dürfte die Forderung verjährt sein. Da kann ich dann die "Einrede der Verjährung" machen und denen mitteilen, dass ich auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde. Etwa so: Anschrift des Gläubigers Aktenzeichen ............ Kundennummer...................................... Betr.: Einrede der Verjärung nach § 214 BGB Sehr geehrte........ hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre auf diese Forderung keinerlei Zahlungen mehr zu leisten. MfG Danach kann mir dann keiner mehr mit einem Mahnbescheid drohen, da ich dem Gericht die Einrede der Verjährung mitteilen kann und dieses dann von einer weiteren Verfolgung absieht. RE: Neue Drohgebärden von elinkie - Regine12 - 05-17-2012 Nicht vergessen !!!! http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html Zitat:§ 199 RE: Neue Drohgebärden von elinkie - Krennz - 05-17-2012 Sofern ich in den letzten 3 Jahren keinerlei Zahlungen geleistet habe ist die Verjährung eingetreten. (2009. 2010, 2011) Die Forderung basiert noch auf "Verträgen" die, wenn ich mich richtig erinnere, noch aus 1999/2000 und 2001 stammen sollen. Habe den Compi vor ca 1/2 Jahr in die Recyclingkiste auf nem Wertstoffhof geworfen. |