Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Guten Morgen zusammen,

Habe auch ein Abmahnschreiben am Samstag in der Post gehabt . Anwalt gursky bzw bvb.

Ich frage mich , woher die meine Adresse bekommen haben? Gibt eBay kleinanzeigen diese einfach so raus ?

Kann mir jemand eine modifizierte UE zu schicken, habe keine Zeit und kein Geld einen Anwalt damit zu beauftragen . Ich wäre euch sehr dankbar . Vielen Dank .
 
Nachtrag:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder nicht

    vom BVB autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
 
@Lapaloma ,

Danke.

Aber Du hattest ne modUE geschrieben ,oder?

Was wurde Dir denn konkret vorgeworfen?

Schön das es keine Ticketsperre gab, soll ja oft vorkommen.

Da dein Fall von 2013 ist, und 3 Jahre rum sind müsste die Sache ja erledigt sein.
 
Nachtrag:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder nicht

    vom BVB autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Krennz modUE betrifft nur diejenigen denen die rechtswidrige Verwendung der Markennamen und Logos vorgeworfen wurde. Das ist bei dir und mir allerdings nicht der Fall. Deshalb würde ich sagen, ist es nicht sinnvoll diese modUE zu versenden.

Ich frage mich ob wir bei den uns vorgeworfenen Rechtsverletzungen überhaupt etwas absenden sollten...?


Gruß Jan
 
Hallo, deswegen ist die UE ja modifiziert. Wenn du die zugeschickte UE unterschreibst, das du nie wieder Tickets verkaufen wirst,gleicht das einem "Schuldeingeständnis". Mir wird immer noch das Komplettpaket vorgeworfen,also Ticketverkauf, ATGB´s,Markenname, Logos.Eine Verjährung stört die Jungs nicht, aus anfangs 800€ sind mittlerweile 250 € geworden und wenn ich lieb anrufe, könnte man ja noch mal reden.Aber man kann natürlich auch garnicht reagieren, ist wahrscheinlich die beste Lösung, weil die gegnerische Partei dann klagen müsste.Und bei einem Streitwert von 250 € schlägt jeder Richter über dem Kopf zusammen.Bildlich gesehen.Ich habe mit meiner Vorgehensweise richtig gehandelt, aber letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was der beste Weg ist.
 
Hallo, deswegen ist die UE ja modifiziert. Wenn du die zugeschickte UE unterschreibst, das du nie wieder Tickets verkaufen wirst,gleicht das einem "Schuldeingeständnis". Mir wird immer noch das Komplettpaket vorgeworfen,also Ticketverkauf, ATGB´s,Markenname, Logos.Eine Verjährung stört die Jungs nicht, aus anfangs 800€ sind mittlerweile 250 € geworden und wenn ich lieb anrufe, könnte man ja noch mal reden.Aber man kann natürlich auch garnicht reagieren, ist wahrscheinlich die beste Lösung, weil die gegnerische Partei dann klagen müsste.Und bei einem Streitwert von 250 € schlägt jeder Richter über dem Kopf zusammen.Bildlich gesehen.Ich habe mit meiner Vorgehensweise richtig gehandelt, aber letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was der beste Weg ist.

Hi Lapaloma,

die modUE ist dahingegend modifiziert, dass lediglich die Nutzung der Logos und Markennamen unterlassen wird, nicht der weitere Verkauf. Da Mouni und mir das aber nicht vorgeworfen wird, macht die modUE von Krennz in unserem Fall nicht so viel Sinn. Das war der Punkt auf den ich hinaus wollte.

Deshalb bin ich unsicher, ob ich überhaupt etwas absende. Ich möchte mich ungern für immer darauf festlegen niemals mehr Tickets zu verkaufen... Ich könnte maximal in meiner modUE sagen, dass ich ab sofort immer die ATGBs abbilde.. :/

An die Experten: Würde das Sinn machen?

Gruß, Jan
 
Hallo, wenn ich "denwahrenKlopp" richtig verstanden habe, erstmal garnicht reagieren und alles schön abheften.Erst müsste BH Klage erheben oder ein amtlicher Mahnbescheid bei euch eingehen. Dann ist es an der Zeit, zu reagieren.Ich wünsche uns allen viel Erfolg und ein schönes Osterfest.Bis dahin:)
 
Also ich wurde auch von BH abgemahnt, aber bei mir ging es um Karten für eine andere Veranstaltung (kein Fußball) die ich für einen Bekannten verkauft habe.

Habe einen befreundeten Anwalt gefragt, der natürlich an mir kein Geld verdienen möchte und auch er hat mir geraten einfach gar nichts zu tun. Solange kein Schreiben von einem Gericht kommt einfach die Füße stillhalten und nicht reagieren.

Von mir wollen sie 250€ haben und natürlich werden diese Verbrecher keinen einzigen Cent von mir erhalten ;)
 
Also ich wurde auch von BH abgemahnt, aber bei mir ging es um Karten für eine andere Veranstaltung (kein Fußball) die ich für einen Bekannten verkauft habe.

Habe einen befreundeten Anwalt gefragt, der natürlich an mir kein Geld verdienen möchte und auch er hat mir geraten einfach gar nichts zu tun. Solange kein Schreiben von einem Gericht kommt einfach die Füße stillhalten und nicht reagieren.

Von mir wollen sie 250€ haben und natürlich werden diese Verbrecher keinen einzigen Cent von mir erhalten ;)


Das bestätigt dann nochmal die Aussage von „derwahreklopp“ das man gar nicht reagieren soll/ muss , erst wenn ein amtlicher Mahnbescheid kommt, dann kann man immer noch reagieren bzw zum Anwalt gehen.

Aber da der Fall von Lapaloma von 2013 ist und die Kanzlei immer noch Forderungen hat, sieht man ja auch wie unseriös und Unglaubwürdigkeit diese handelt!

Was hierbei allerdings schmerzt ist die evtl. Ticketkauf Sperre vom Verein :(
 
Hallo liebes Forum.
Habe nun heute meinen 2ten Brief bekommen als Antwort auf meine Äußerung auf das Urteil von 2008 und privatverkauf.
Alle meine Argumentationen wäre unbegründet.
Also von privat gekauft... an privat verkauft wegen terminlichen Problemen und die ganzen Dinge.
Neue Aufforderung bis Ende April.
Also da ich ich schon Einspruch eingelegt habe und keine weitere Post wollte, ignoriere ich diese schreiben ab jetzt einfach?

Grüsse Max
 
Guten Tag,

ich gehören nun auch zum Kreis der Gezeichneten :D

Ich bin Besitzer einer Dauerkarte der Roten. Und schenke jedes Jahr meinen Schwager + Neffen zwei Einzeltickets (voll und ermäßigt) gegen Leverkusen. Ist dann immer sehr schön wenn die mich das Wochenende besuchen kommen (220km Anfahrt).

Als DK Inhaber hat man ja auch ein Vorverkaufsrecht was ich meisten nutze, so auch in diesem Fall. Zu diesen Zeitpunkt waren die Spiele noch nicht terminiert und als es dann soweit war, war Sonntag 10.3 um 18 Uhr mit anschließend 220 km Rückfahrt definitiv zu spät für ein Schulkind. So das wir uns darauf geeinigt haben, dass ich versuche die Karte zu verkaufen, aber wird wahrscheinlich unter Wert, da dies ja eins der Spiele ist, die nicht so populär sind.

Ich Fuchs schön eine Anzeige bei ibääKleinanz.. angefertigt, mit einen Hannover Leverkusen Bild aus der Googlesuche. Darauf schrieb mich direkt ein netter User an mit dem Tipp das Bild zu entfernen wegen genau so einen Bild hat er nun Probleme mit Anwälten. Ich war dankbar für den Tipp und habe das Bild entfernt. Die Anzeige blieb bestehen, es hat sich auch ein Käufer mit seinen Kind gefunden, Karten sind unter Wert gegangen (angeboten wurden sich auch nur zum Original Preis, da ich tatsächlich als Fan eine starke Abneigung gegen Schwarzmarkt habe um den Fans das Geld abzuzocken)
Hatte per WhatsApp auch noch einen sehr netten Dialog wegen den Tickets mit dem Käufer weil es E Tickets waren und falls am Spieltag was ist, das ich quasi auch vor Ort bin. Das ganze geschah alles bis zum 10.03.
Ich hatte übrigens vergessen die Anzeige (ohne Bild) zu löschen, so das mich die Plattform irgendwann anschrieb, dass ich gegen Urheberrecht verstoße und die Anzeige gelöscht wird. Ich dachte mir kein Problem, das ganze ist ja eh erledigt.

Jetzt die Tage erhielt ich eine Email und einen Tag später auch einen Brief von der bekannten Kanzlei..
Das ganze wurde hier ja schon mehrfach aufgeführt die wesentlichen Punkte

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
  • Die Tickets sind öffentlich bei „ibääKleinanz. “ angeboten worden.
250 € bis zum 7.5 plus den Wisch der beiliegt.

Bemängeln die jetzt tatsächlich die kurze Zeit wo ich das Logo drin hatte, oder weil ich den offiziellen Namen benutzt habe. Warum erst so spät?

Hat jemand eigentlich mal gar nichts gemacht, weil ich eigentlich auch keine modifizierteUE unterschreiben will. Das alles ist doch total lächerlich .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo haben die überhaupt meine Daten her? Ich habe nie die genauen Plätze erwähnt .. Nur den Block und ich glaube die Reihe, ist schon lange her :D. Aber definitiv nicht die Platznummer.
 
So jetzt hat es auch mich erwischt

Mein Arbeitgeber hat heute die Unterlassungserklärung/Abmahnung von BuH bekommen. Kläger VfB Stuttgart AG
Die wollen 250€ da:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei „eBay“ angeboten worden.

Mein Arbeitgeber hat 2 Dauerkarten als Einzelticket und hat mir die beiden Karten für einen bestimmten Spieltag geschenkt

Da ich jedoch gesundheitlich das Spiel nicht besuchen konnte habe ich die Tickets als Privatperson bei eBay zur Auktion freigegeben (Startpreis 1,00€) dass es nicht heißt ich würde die Karten überteuert verkaufen.

Was kann mein AG jetzt tun, bzw. was kann dann ich als Verkäufer dagegen tun.

Ich als VK wurde ja nicht angeklagt nur mein AG.
Also muss ich als Privatperson erstmals nichts tun, doch was kann mein AG tun?

Danke
 
Hattet ihr damals auch schon auf der Abmahnung diesen Punkt als letzten Punkt?

Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich
unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als
Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu
einem höheren Kaufpreis als dem Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden.
Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung
oder Weitergabe letztlich nicht kommt.
 
Hallo liebes Forum.
Habe nun heute meinen 2ten Brief bekommen als Antwort auf meine Äußerung auf das Urteil von 2008 und privatverkauf.
Alle meine Argumentationen wäre unbegründet.
Also von privat gekauft... an privat verkauft wegen terminlichen Problemen und die ganzen Dinge.
Neue Aufforderung bis Ende April.
Also da ich ich schon Einspruch eingelegt habe und keine weitere Post wollte, ignoriere ich diese schreiben ab jetzt einfach?

Grüsse Max

Ja - nichts mehr machen. Du hast bereits alles gesagt. Wenn die noch etwas wollen müssen sie das Amtsgericht bemühen. Wird das Amtsgericht aber nicht mit machen bzw. erst einmal einen "Mahnbescheid" fordern, der a) dem Anwalt Geld kostet und b) einfach abzulehnen ist.

Gruß, derwahreklopp
 
Wo haben die überhaupt meine Daten her? Ich habe nie die genauen Plätze erwähnt .. Nur den Block und ich glaube die Reihe, ist schon lange her :D. Aber definitiv nicht die Platznummer.

Hllo CHiMen,

die bekommen die Daten mmer dann von ebay wenn man Logo's mit drin hat. Das wird als Produkt Piraterie deklariert und dann muss ebay die Daten rausgeben, Ist leider so.

Ich habe nichts gemacht - nach einiger Zeit hörten die auf. Muss man nur aussitzen. Zahlen ja noch genügend.

Gruß, derwahreklopp
 
Hllo CHiMen,

die bekommen die Daten mmer dann von ebay wenn man Logo's mit drin hat. Das wird als Produkt Piraterie deklariert und dann muss ebay die Daten rausgeben, Ist leider so.

Ich habe nichts gemacht - nach einiger Zeit hörten die auf. Muss man nur aussitzen. Zahlen ja noch genügend.

Gruß, derwahreklopp
Danke für die Antwort :)

So gar nichts gemacht? Noch nicht mal die Situation erklärt?

Was wurde dir denn vor geworfen?
 
Hattet ihr damals auch schon auf der Abmahnung diesen Punkt als letzten Punkt?

Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich
unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als
Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet.
Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu
einem höheren Kaufpreis als dem Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden.
Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung
oder Weitergabe letztlich nicht kommt.

Die Anwälte verzerren gerne das BGH Urteil und vermischen es schnell mit den eigenen ATGB.

"bundesligakarten,de" war ein PROFI Händler der gegen den HSV geklagt hatte. Das BGH hat HSV gegen den Profi durchaus in Schutz genommen, aber dabei auch den privaten Verkauf als völlig legitim definiert. Das mit dem höheren Kaufpreis hat das BGH für den privaten Verkauf als ebenfalls völlig legal erklärt, hier versuchen die Anwälte den Kniff über die ATGB die das natürlich verbieten. Aber die ATGB können nicht ein BGH Urteil aushebeln.

Schau wie die mit dem BGH Urteil starten und am Ende nur noch mit den ATGB argumentieren.

Hier der Original Text im BGH Urteil :

"Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fussballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass es wettbewerbskonformen Verhalten entspricht, Ware - auch vom Endkäufer - zu dem Zweck zu erwerben, sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen."
Gruß, derwahreklopp
 
Danke für die Antwort :)

So gar nichts gemacht? Noch nicht mal die Situation erklärt?

Was wurde dir denn vor geworfen?

Verkauf von Tickets auf ebay (verboten gemäß ATGB)
Unterlassungserklätun unterschreiben
250 Euro zahlen

Am besten ist immer TOTALES Schweigen. Die Abmahner stufen die Antworten ein, je mahr sich einer zur Wehr setzt umso eher kommt noch was bei raus. Am schlechtesten einen anderen Anwalte einschalten, Der kostet auch Geld und man kommt um eine Zahlung nicht herum - die stecken alle unter einer Decke.

Selbst der der nur einmal geschrieben hat ist noch interessanter als der der gar nicht antwortet. Da ist das Risiko für den Anmahner am höchsten ins Leere zu laufen.

Nach 3 vollen Jahren sind alle Abhmahnungen dann endgültig verjährt.

Gruß, derwahreklopp
 
Ich habe auf das erste Schreiben auch nicht reagiert .


Bisher noch immer keinen zweiten Brief
bekommen. . Brief kam Ende april 2019. Sollte es Änderungen geben, werde ich es euch wissen lassen!
VG!!!
 
Update von meiner Seite:

Ich habe heute eine zweite Email nach meiner ursprünglichen Abmahnung vom 09.04.2019 erhalten.
Nach dieser ersten Nachricht habe ich innerhalb der Frist mit einer mod UE geantwortet, in der ich darauf eingegangen bin, dass ich mich beim Weiterverkauf verpflichte die Ticket AGB anzugeben.
Heute habe ich zwei Dokumente erhalten. Zuerst eine Zurückweisung meiner UE und eine neue UE, die ich bitte innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden soll.
 
Nix machen. Nicht antworten oder anrufen.Abheften und darauf warten, dass weitere Schreiben kommen.Garnicht reagieren. Erst reagieren, wenn Post vom Amtsgericht kommt, dass Klage erhoben wurde. Ich habe aber bis heute noch von keinem Fall gehört, dass eine Klageschrift vorliegt.Ich bekam mein erstes Schreiben im Jahre 2014.
 
Hallo zusammen ,

Ich habe heute das zweite Schreiben( erste Schreiben 11.4.19) erhalten mit der Aufforderung bis zum 15.7.19 250€ zu zahlen und deren modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben .

Was nun ?

Viele Grüße
Mouni
 
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